# Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF)

Großzügigster Ast der BIK auf Basis des Temporary Crisis and Transition Framework: bis zu 200 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger für Elektrifizierung, Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff oder auf aus Wasserstoff gewonnene Brennstoffe. Förderintensität bis 30 Prozent bei Elektrifizierung, bis 60 Prozent bei Wasserstoffumstellung, jeweils bei mindestens 40 Prozent Emissionsminderung. Bewilligungen waren nur bis zum 31. Dezember 2025 möglich; das Teilmodul ist damit geschlossen. Weiter offen sind die Teilmodule 1 (AGVO-Investitionen) und 3 (Forschung).

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger KEI |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 200.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Energie, THG-Quote |
| Frist | ausgelaufen zum 31.12.2025, weil der beihilferechtliche Rahmen TCTF ausgelaufen ist; Nachfolge über Teilmodul 1 (AGVO) |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Minderung der direkten Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent
- Investitionen in Elektrifizierung oder Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff
- Bewilligung musste bis 31.12.2025 erfolgen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF) beantragen?

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Minderung der direkten Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent

### Wie viel Geld gibt es bei Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 200.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF) beantragen?

ausgelaufen zum 31.12.2025, weil der beihilferechtliche Rahmen TCTF ausgelaufen ist; Nachfolge über Teilmodul 1 (AGVO) Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/bundesfoerderung-industrie-und-klimaschutz-modul-1/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-industrie-und-klimaschutz-bik-modul-1-teilmodul-2-investitionsvorhaben-tc
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-industrie-und-klimaschutz-bik-modul-1-teilmodul-2-investitionsvorhaben-tc
