# Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM)

Zuschuss für Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, für Erneuerung oder Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren sowie für sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der iSFP-Bonus von 5 Prozent kommt hinzu. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Wichtig: Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag gewährt, der das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro übersteigt. Für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro (15 Prozent auf 60.000 Euro plus 5 Prozent auf 30.000 Euro), nicht 12.000 Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | BAFA |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 10.500 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen, Vereine, Kommunen |
| Themen | Dämmung, Fenster und Türen, Sanierung, Energie |
| Frist | Laufend. Für Anträge ab dem 21.07.2026 gelten die neuen Regeln (BAFA-Seite: Altregelung für Anträge bis 20.07.2026); ein Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) ist voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 und nur für Dämmmaßnahmen geplant |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bauantrag oder Bauanzeige des Gebäudes liegt mindestens fünf Jahre zurück
- Mindestinvestition 300 Euro brutto
- Technische Mindestanforderungen an U-Werte müssen eingehalten werden
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes
- Antrag vor Beginn der Maßnahme, Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung
- iSFP-Bonus setzt einen geförderten individuellen Sanierungsfahrplan und ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei einer Wohneinheit voraus; bei mehreren Wohneinheiten steigt die Schwelle entsprechend den Höchstgrenzen ohne iSFP
- Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag oberhalb des Mindestinvestitionsvolumens gewährt; eine Summierung mehrerer Anträge desselben Kalenderjahres erfolgt nicht

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit dem KfW-Ergänzungskredit 358/359 und mit Landes- und Kommunalprogrammen. Nicht kombinierbar mit der Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG für dieselbe Maßnahme

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM) beantragen?

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM) richtet sich an Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Bauantrag oder Bauanzeige des Gebäudes liegt mindestens fünf Jahre zurück

### Wie viel Geld gibt es bei Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 10.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM) beantragen?

Laufend. Für Anträge ab dem 21.07.2026 gelten die neuen Regeln (BAFA-Seite: Altregelung für Anträge bis 20.07.2026); ein Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) ist voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 und nur für Dämmmaßnahmen geplant Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit dem KfW-Ergänzungskredit 358/359 und mit Landes- und Kommunalprogrammen. Nicht kombinierbar mit der Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG für dieselbe Maßnahme Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM)?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
- Antragstellung: https://fms.bafa.de/BafaFrame/beg
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-einzelmassnahmen-gebaeudehuelle-beg-em-bafa
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/daemmung

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-einzelmassnahmen-gebaeudehuelle-beg-em-bafa
