# Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247

Gefördert wird ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro, darunter maximal 600 Euro. Zielgruppe sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen, KMU und Freiberufler sowie Nicht-KMU mit geringem Energieverbrauch.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | BAFA |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Beratung |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vereine |
| Themen | Energie, Sanierung |
| Frist | Laufende Antragstellung vor Vorhabenbeginn |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Energieaudit entsprechend DIN EN 16247-1
- Vor-Ort-Begehung des Gebäudes durch den Energieberater
- Energieberater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet sein
- Nicht-KMU nur bei Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 Kilowattstunden pro Jahr
- Antrag vor Vorhabenbeginn

## Kombinierbarkeit

Ersetzt die früheren Richtlinien zur Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247 beantragen?

Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247 richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Energieaudit entsprechend DIN EN 16247-1

### Wie viel Geld gibt es bei Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der genannte Höchstbetrag von 3.000 Euro gilt je Jahr und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247 vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247 beantragen?

Laufende Antragstellung vor Vorhabenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247 mit anderen Förderungen kombinieren?

Ersetzt die früheren Richtlinien zur Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul1_Energieaudit/modul1_energieaudit_node.html
- Antragstellung: https://fms.portal.bafa.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-energieberatung-nichtwohngebaeude-anlagen-und-systeme-modul-1-energieaudi
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-energieberatung-nichtwohngebaeude-anlagen-und-systeme-modul-1-energieaudi
