# Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung einer WEG kommen einmalig 250 Euro hinzu. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan oder ein Bericht zur Komplettsanierung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | BAFA |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Beratung |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 850 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Energie, Sanierung, Wohneigentum |
| Frist | Laufende Antragstellung. Verwendungsnachweis innerhalb der Frist, einmalige Verlaengerung um 6 Monate möglich |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gebäude im Bundesgebiet, Bauantrag liegt mindestens 10 Jahre zurück
- Gebäude dient ausschließlich Wohnzwecken
- Beratung durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten
- Abstand von mindestens vier Jahren zwischen zwei Beratungen für dasselbe Gebäude
- Antrag vor Vertragsabschluss über das BAFA-Portal
- Antragsteller zahlt die Beratungskosten vorab, die Auszahlung erfolgt seit 01.04.2025 ausschließlich an ihn

## Kombinierbarkeit

Der individuelle Sanierungsfahrplan aus der Beratung loest den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten in der BEG aus

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (27):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) beantragen?

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) richtet sich an Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Gebäude im Bundesgebiet, Bauantrag liegt mindestens 10 Jahre zurück

### Wie viel Geld gibt es bei Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 850 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) beantragen?

Laufende Antragstellung. Verwendungsnachweis innerhalb der Frist, einmalige Verlaengerung um 6 Monate möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit anderen Förderungen kombinieren?

Der individuelle Sanierungsfahrplan aus der Beratung loest den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten in der BEG aus Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html
- Antragstellung: https://fms.portal.bafa.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-energieberatung-fuer-wohngebaeude-ebw-bafa
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-energieberatung-fuer-wohngebaeude-ebw-bafa
