# Bund-Länder-Programm Junges Wohnen

Junges Wohnen ist ein Sonderprogramm der sozialen Wohnraumförderung für Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende. Im Programmjahr 2023 stellte der Bund dafuer 500 Millionen Euro an Finanzhilfen bereit, die Umsetzung erfolgt seit 2023 über eigene Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern. Gefördert werden Neubau, Ausbau, Umbau und Modernisierung von Wohnheimplätzen. Anträge stellen Bauträger und Studierendenwerke bei den Förderstellen der Länder, junge Menschen profitieren indirekt über guenstigere Wohnheimplätze.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen über die Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Studierende, Kommunen, Unternehmen, Vereine |
| Themen | Wohnen und Miete, Bildung, Soziales |
| Frist | Programmjahresweise Mittelbereitstellung, Fristen setzen die Länder. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Schaffung oder Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende oder Auszubildende
- Förderrichtlinie des jeweiligen Landes
- Belegung durch Studierende oder Auszubildende
- Antrag bei der Landesförderstelle

## Kombinierbarkeit

Ergänzt die allgemeine soziale Wohnraumförderung. Für Studierende bleibt BAföG oder Wohngeld daneben möglich, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfuellt sind.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bund-Länder-Programm Junges Wohnen beantragen?

Bund-Länder-Programm Junges Wohnen richtet sich an Studierende, Kommunen, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Schaffung oder Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende oder Auszubildende

### Wo gilt Bund-Länder-Programm Junges Wohnen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bund-Länder-Programm Junges Wohnen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bund-Länder-Programm Junges Wohnen beantragen?

Programmjahresweise Mittelbereitstellung, Fristen setzen die Länder. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bund-Länder-Programm Junges Wohnen mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzt die allgemeine soziale Wohnraumförderung. Für Studierende bleibt BAföG oder Wohngeld daneben möglich, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfuellt sind. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bund-Länder-Programm Junges Wohnen?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/foerderprogramme-bmwsb/foerderprogramme-wohnen/junges-wohnen/junges-wohnen_node.html
- Antragstellung: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/foerderprogramme-bmwsb/foerderprogramme-wohnen/junges-wohnen/junges-wohnen_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bund-laender-programm-junges-wohnen-bundesministerium-fuer-wohnen-stadtentwicklung-und-bau
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bund-laender-programm-junges-wohnen-bundesministerium-fuer-wohnen-stadtentwicklung-und-bau
