# Bürgerfonds Kultur M-V

Einmalige Zuschüsse für gemeinwohlorientierte Kulturprojekte, die durch bestehende Förderprogramme nicht abgedeckt sind. Gefördert werden lokale Kulturprojekte, Qualifizierungen im Kulturbereich sowie Stipendien von 1.000 bis 2.000 Euro. Pro Projekt und Jahr sind mindestens 1.000 und maximal 15.000 Euro möglich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 15.000 Euro |
| Mindestbetrag | 1.000 Euro |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Vereine, Privatpersonen, Kommunen, Selbstständige |
| Themen | Kultur, Ehrenamt |
| Frist | Jährliches Antragsfenster im ersten Quartal, für 2026 vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 (Posteingang). Dieses Fenster ist bereits geschlossen, die Frist für 2027 ist noch nicht veröffentlicht. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen
- Tätigkeit ohne wirtschaftliche Interessen und ohne Gewinnerzielungsabsicht
- Nachweis eines kulturellen und gesellschaftlichen Mehrwerts
- Zeitlich begrenztes Projekt, keine Dauerförderung
- Antrag mit offiziellem Formular per E-Mail oder Post an das LFI M-V

## Kombinierbarkeit

Nur für Vorhaben, die durch bestehende Förderprogramme nicht abgedeckt sind

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bürgerfonds Kultur M-V beantragen?

Bürgerfonds Kultur M-V richtet sich an Vereine, Privatpersonen, Kommunen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen

### Wie viel Geld gibt es bei Bürgerfonds Kultur M-V?

Der Höchstbetrag beträgt 15.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bürgerfonds Kultur M-V?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bürgerfonds Kultur M-V vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bürgerfonds Kultur M-V beantragen?

Jährliches Antragsfenster im ersten Quartal, für 2026 vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 (Posteingang). Dieses Fenster ist bereits geschlossen, die Frist für 2027 ist noch nicht veröffentlicht. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bürgerfonds Kultur M-V mit anderen Förderungen kombinieren?

Nur für Vorhaben, die durch bestehende Förderprogramme nicht abgedeckt sind Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bürgerfonds Kultur M-V?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/buergerfonds-kultur/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/buergerfonds-kultur/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/buergerfonds-kultur-m-v-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpommern-lfi-m-v
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/buergerfonds-kultur-m-v-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpommern-lfi-m-v
