# Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen

Das Bürgerenergiegesetz NRW von Dezember 2023 verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen, mit den Standortgemeinden eine Beteiligungsvereinbarung zu schließen. Beteiligungsberechtigt sind Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern sowie deren Einwohnerinnen und Einwohner. Kommt keine Vereinbarung zustande, greift die gesetzliche Auffangregelung: Der Betreiber muss entweder 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an die Gemeinden zahlen oder Investitionsangebote in Form von Nachrangdarlehen in Höhe von 90.000 Euro je Megawatt installierter Leistung unterbreiten. Damit hat NRW die bundesrechtlich freiwillige Regelung des Paragrafen 6 EEG verbindlich gemacht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Umsetzung durch die Anlagenbetreiber |
| Ebene | Land |
| Förderart | Beteiligung |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen, Privatpersonen |
| Themen | Energie, Sonstiges |
| Frist | laufend, seit Dezember 2023 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Betreiber einer Windenergieanlage in Nordrhein-Westfalen
- Beteiligungsvereinbarung mit den Standortgemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern
- Ohne Vereinbarung: 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde oder Nachrangdarlehensangebot von 90.000 Euro je Megawatt

## Kombinierbarkeit

Setzt Paragraf 6 EEG verpflichtend um

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Kredite und Darlehen in Euro
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Bilanzsumme in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen beantragen?

Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kommunen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Betreiber einer Windenergieanlage in Nordrhein-Westfalen

### Wo gilt Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen beantragen?

laufend, seit Dezember 2023 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen mit anderen Förderungen kombinieren?

Setzt Paragraf 6 EEG verpflichtend um Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/laenderinformationen/nordrhein-westfalen
- Antragstellung: https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/laenderinformationen/nordrhein-westfalen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/buergerenergiegesetz-nordrhein-westfalen-land-nordrhein-westfalen-umsetzung-durch-die-anla
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/buergerenergiegesetz-nordrhein-westfalen-land-nordrhein-westfalen-umsetzung-durch-die-anla
