# Bürgerenergiefonds NRW

Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für die Vorplanungs- und Machbarkeitsphase von Bürgerenergieprojekten in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Projekte zur Stromerzeugung aus Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie zur Wärmeerzeugung, -speicherung und -verteilung aus erneuerbaren Quellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 300.000 Euro je Vorhaben als Vollfinanzierung der förderfähigen Ausgaben; die Mindestausgaben liegen bei 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Bürgerenergiegesellschaften mit mindestens sieben ortsansässigen natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten; Kommunen und juristische Personen dürfen beteiligt sein, solange die Stimmenmehrheit bei den Bürgerinnen und Bürgern bleibt. Rückzahlungspflicht entsteht, sobald die Projektfinanzierung gesichert ist oder die Realisierungsphase beginnt; danach 3 Prozent über Basiszinssatz.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NRW.BANK im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 300.000 Euro |
| Mindestbetrag | 10.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Vereine, Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Landwirtschaft |
| Themen | Energie, Photovoltaik |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bürgerenergiegesellschaft mit mindestens sieben ortsansässigen natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten
- Stimmenmehrheit bei den beteiligten Bürgerinnen und Bürgern
- Rechtsfähige Gesellschaft mit Geschäftskonto und schriftlicher Vereinbarung aller Beteiligten
- Noch ausstehende Vorplanungsmaßnahmen, förderfähige Ausgaben mindestens 10.000 Euro
- Bei Windprojekten: planungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Flächen vor Bewilligung
- Antrag über das Kundenportal der NRW.BANK

## Kombinierbarkeit

Prüfung im Einzelfall gegenüber der BAFA-Bundesförderung für Bürgerenergiegesellschaften

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bürgerenergiefonds NRW beantragen?

Bürgerenergiefonds NRW richtet sich an Vereine, Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Landwirtschaft. Zusätzlich gilt: Bürgerenergiegesellschaft mit mindestens sieben ortsansässigen natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten

### Wie viel Geld gibt es bei Bürgerenergiefonds NRW?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 300.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bürgerenergiefonds NRW?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bürgerenergiefonds NRW vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bürgerenergiefonds NRW beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bürgerenergiefonds NRW mit anderen Förderungen kombinieren?

Prüfung im Einzelfall gegenüber der BAFA-Bundesförderung für Bürgerenergiegesellschaften Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bürgerenergiefonds NRW?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60200/buergerenergiefonds-nrw.html
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60200/buergerenergiefonds-nrw.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/buergerenergiefonds-nrw-nrw-bank-im-auftrag-des-landes-nordrhein-westfalen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/buergerenergiefonds-nrw-nrw-bank-im-auftrag-des-landes-nordrhein-westfalen
