# Bürgerenergiefonds NRW

Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für Bürgerenergiegesellschaften in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Gefördert werden Projekte zur Erzeugung von Strom aus Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie Wärmeprojekte und energieeffiziente Wärme- und Kältenetze. Die förderfähigen Ausgaben werden bis 300.000 Euro vollständig erstattet.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 300.000 Euro |
| Mindestbetrag | 10.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vereine, Unternehmen |
| Themen | Energie, Photovoltaik, Heizung, Natur und Umwelt |
| Frist | Laufende Antragstellung über das Kundenportal der NRW.BANK |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Verbindlicher Zusammenschluss von mindestens sieben natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten
- Sitz der Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen, Investitionsort im Kreis oder in angrenzender Gemeinde des ersten Wohnsitzes
- Rechtsfähigkeit und eigenes Geschäftskonto
- Stimmenmehrheit oder Vetorecht der beteiligten natürlichen Personen
- Förderfähige Gesamtausgaben mindestens 10.000 Euro

## Kombinierbarkeit

Rückzahlungspflicht, sobald die Gesamtfinanzierung des Projekts steht oder die Realisierungsphase beginnt

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (29):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bürgerenergiefonds NRW beantragen?

Bürgerenergiefonds NRW richtet sich an Privatpersonen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Verbindlicher Zusammenschluss von mindestens sieben natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten

### Wie viel Geld gibt es bei Bürgerenergiefonds NRW?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 300.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bürgerenergiefonds NRW?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bürgerenergiefonds NRW vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bürgerenergiefonds NRW beantragen?

Laufende Antragstellung über das Kundenportal der NRW.BANK Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bürgerenergiefonds NRW mit anderen Förderungen kombinieren?

Rückzahlungspflicht, sobald die Gesamtfinanzierung des Projekts steht oder die Realisierungsphase beginnt Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bürgerenergiefonds NRW?

Für diesen Antrag sind 29 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60200/buergerenergiefonds-nrw.html
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60200/buergerenergiefonds-nrw.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/buergerenergiefonds-nrw-land-nordrhein-westfalen-nrw-bank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/buergerenergiefonds-nrw-land-nordrhein-westfalen-nrw-bank
