# Breitbandförderung Baden-Württemberg

Landesförderung zum Ausbau schneller Internetverbindungen in Baden-Württemberg, insbesondere in unterversorgten Gebieten. Antragsteller sind in der Regel Kommunen und Zweckverbände. Bis 2020 zahlte die L-Bank die Fördermittel aus, seit 2020 erfolgt die Auszahlung direkt durch das Innenministerium; Antragstellung und Formulare laufen ebenfalls über das Innenministerium und nicht über die L-Bank. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der L-Bank-Seite nicht ausgewiesen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Digitalisierung, Sonstiges |
| Frist | Laufende Antragstellung nach der gültigen Verwaltungsvorschrift, Details über das Innenministerium |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | nicht vollständig verifiziert, beim Fördergeber gegenprüfen |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kommune oder kommunaler Zweckverband in Baden-Württemberg
- Ausbauvorhaben in einem förderfähigen, unterversorgten Gebiet
- Beachtung der jeweils gültigen Verwaltungsvorschrift Breitbandmitfinanzierung
- Formulare und Antragstellung über das Innenministerium Baden-Württemberg (Portal digital-laend.de/breitband)

## Kombinierbarkeit

Kofinanzierung zur Bundesförderung Breitband möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Breitbandförderung Baden-Württemberg beantragen?

Breitbandförderung Baden-Württemberg richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Kommune oder kommunaler Zweckverband in Baden-Württemberg

### Wo gilt Breitbandförderung Baden-Württemberg?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Breitbandförderung Baden-Württemberg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Breitbandförderung Baden-Württemberg beantragen?

Laufende Antragstellung nach der gültigen Verwaltungsvorschrift, Details über das Innenministerium Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Breitbandförderung Baden-Württemberg mit anderen Förderungen kombinieren?

Kofinanzierung zur Bundesförderung Breitband möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Breitbandförderung Baden-Württemberg?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/allgemein/finanzhilfen/artikelseiten/breitbandforderung-baden-wurttemberg.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/allgemein/finanzhilfen/artikelseiten/breitbandforderung-baden-wurttemberg.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/breitbandfoerderung-baden-wuerttemberg-ministerium-des-inneren-fuer-digitalisierung-und-ko
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/breitbandfoerderung-baden-wuerttemberg-ministerium-des-inneren-fuer-digitalisierung-und-ko
