# Brachflächenrevitalisierung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75 Prozent für die Sanierung altlastenverdaechtiger Brachflächen in Niedersachsen, einschließlich Detailplanung, Monitoring und Gebäudeabbruch, sofern dessen Kosten die übrigen förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 300.000 Euro betragen. Der letzte Antragsstichtag war der 31. Dezember 2025.

> **Achtung: dieses Programm ist angekündigt, aber noch nicht antragsfähig.**

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 300.000 Euro |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen, Vereine |
| Themen | Natur und Umwelt, Sonstiges |
| Frist | Letzter Antragsstichtag war der 31.12.2025, ein neuer Stichtag ist noch nicht bekannt |
| Status | geplant |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts
- Fläche in Niedersachsen ohne aktuelle Nutzung zum Antragszeitpunkt
- Dokumentiertes Nachnutzungskonzept
- Begleitung durch Sachverständige nach Paragraf 18 BBodSchG
- Bei Altlasten Eintrag im Altlastenkataster und Gefaehrdungsabschaetzung
- Gesicherte Finanzierung trotz Erstattungsprinzip

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Brachflächenrevitalisierung beantragen?

Brachflächenrevitalisierung richtet sich an Kommunen, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts

### Wie viel Geld gibt es bei Brachflächenrevitalisierung?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 300.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Brachflächenrevitalisierung?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Brachflächenrevitalisierung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Brachflächenrevitalisierung beantragen?

Letzter Antragsstichtag war der 31.12.2025, ein neuer Stichtag ist noch nicht bekannt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Brachflächenrevitalisierung?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Brachfl%C3%A4chenrevitalisierung.html
- Antragstellung: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Brachfl%C3%A4chenrevitalisierung.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/brachflaechenrevitalisierung-nbank-investitions-und-foerderbank-niedersachsen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/brachflaechenrevitalisierung-nbank-investitions-und-foerderbank-niedersachsen
