# Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten

Krankenkassen können nach Paragraf 65a SGB V in ihrer Satzung Bonuszahlungen für Versicherte vorsehen, die Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen wahrnehmen, regelmäßig an zertifizierten Gesundheitskursen teilnehmen oder sich an betrieblicher Gesundheitsförderung beteiligen. Das Gesetz nennt keine festen Euro-Beträge, jede Kasse bestimmt Voraussetzungen und Höhe selbst. Beantragt wird über das Bonusheft oder die App der eigenen Krankenkasse.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Gesetzliche Krankenkasse |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Sozialleistung |
| Frist | Nachweise innerhalb der von der Kassensatzung bestimmten Frist einreichen, üblicherweise bezogen auf das Kalenderjahr |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Mitgliedschaft in einer Krankenkasse, die ein Bonusprogramm in ihrer Satzung vorsieht
- Nachweis der erbrachten Maßnahmen, etwa Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder zertifizierte Gesundheitskurse
- Einhaltung der in der Kassensatzung festgelegten Fristen und Bedingungen

## Kombinierbarkeit

Boni dürfen nur gewährt werden, soweit Einsparungen erzielt werden; die Kassen müssen die Wirtschaftlichkeit regelmäßig nachweisen. Praeventionskurse nach Paragraf 20 SGB V können zugleich im Bonusprogramm angerechnet werden

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten beantragen?

Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten richtet sich an Privatpersonen, Arbeitnehmer, Selbstständige und Studierende. Zusätzlich gilt: Mitgliedschaft in einer Krankenkasse, die ein Bonusprogramm in ihrer Satzung vorsieht

### Wo gilt Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten beantragen?

Nachweise innerhalb der von der Kassensatzung bestimmten Frist einreichen, üblicherweise bezogen auf das Kalenderjahr Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten mit anderen Förderungen kombinieren?

Boni dürfen nur gewährt werden, soweit Einsparungen erzielt werden; die Kassen müssen die Wirtschaftlichkeit regelmäßig nachweisen. Praeventionskurse nach Paragraf 20 SGB V können zugleich im Bonusprogramm angerechnet werden Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__65a.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__65a.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bonusprogramm-fuer-gesundheitsbewusstes-verhalten-gesetzliche-krankenkasse
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bonusprogramm-fuer-gesundheitsbewusstes-verhalten-gesetzliche-krankenkasse
