# Blindenhilfe (Paragraf 72 SGB XII)

Die Blindenhilfe gleicht die blindheitsbedingten Mehraufwendungen aus. Das Gesetz nennt einen Grundbetrag für Volljährige, der sich an der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts orientiert und deshalb regelmäßig steigt; die geltende Höhe erfragt man beim Sozialamt. Anspruch haben Menschen, deren beidaeugige Gesamtsehschaerfe nicht mehr als ein Fuenfzigstel beträgt oder die vergleichbare Sehstoerungen haben. Antrag beim zuständigen Sozialamt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt der Kommune beziehungsweise überoertlicher Träger der Sozialhilfe |
| Ebene | Kommune |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Gesundheit und Pflege, Soziales |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Beidaeugige Gesamtsehschaerfe von höchstens ein Fuenfzigstel oder vergleichbare Sehstoerung
- Keine gleichartigen Leistungen von anderer Stelle
- Einkommens- und Vermögensprüfung nach den Regeln des SGB XII
- Antrag beim Sozialamt

## Kombinierbarkeit

Leistungen der Pflegeversicherung werden angerechnet: bei Pflegegrad 2 höchstens 50 Prozent des Pflegegeldes, ab Pflegegrad 3 höchstens 40 Prozent des Pflegegeldes des Pflegegrades 3, in beiden Faellen höchstens 50 Prozent des Grundbetrags der Blindenhilfe. Landesblindengeld wird als gleichartige Leistung angerechnet. Bei Unterbringung in einer stationaeren Einrichtung mindert sich die Blindenhilfe um die aus öffentlichen Mitteln getragenen Kosten, höchstens jedoch um 50 Prozent der Beträge nach Paragraf 72 Absatz 2 SGB XII.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Blindenhilfe (Paragraf 72 SGB XII) beantragen?

Blindenhilfe (Paragraf 72 SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Beidaeugige Gesamtsehschaerfe von höchstens ein Fuenfzigstel oder vergleichbare Sehstoerung

### Wo gilt Blindenhilfe (Paragraf 72 SGB XII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Blindenhilfe (Paragraf 72 SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Blindenhilfe (Paragraf 72 SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Leistungen der Pflegeversicherung werden angerechnet: bei Pflegegrad 2 höchstens 50 Prozent des Pflegegeldes, ab Pflegegrad 3 höchstens 40 Prozent des Pflegegeldes des Pflegegrades 3, in beiden Faellen höchstens 50 Prozent des Grundbetrags der Blindenhilfe. Landesblindengeld wird als gleichartige Leistung angerechnet. Bei Unterbringung in einer stationaeren Einrichtung mindert sich die Blindenhilfe um die aus öffentlichen Mitteln getragenen Kosten, höchstens jedoch um 50 Prozent der Beträge nach Paragraf 72 Absatz 2 SGB XII. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Blindenhilfe (Paragraf 72 SGB XII)?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__72.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__72.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/blindenhilfe-paragraf-72-sgb-xii-sozialamt-der-kommune-beziehungsweise-ueberoertlicher-tra
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/blindenhilfe-paragraf-72-sgb-xii-sozialamt-der-kommune-beziehungsweise-ueberoertlicher-tra
