# Blindenhilfe nach Paragraph 72 SGB XII

Monatliche Geldleistung für blinde Menschen zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen, unabhängig vom konkreten Verwendungsnachweis. Anspruch haben Personen, deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel beträgt oder bei denen vergleichbar schwere Störungen des Sehvermögens vorliegen, sofern sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Der Gesetzestext nennt als Ausgangswerte 585 Euro für Erwachsene und 293 Euro für Minderjährige (Stand bis 30. Juni 2004); diese Beträge verändern sich seither jeweils zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang, wie sich der aktuelle Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Der heutige Zahlbetrag liegt deshalb deutlich höher; rechnerisch ergibt sich aus dem bayerischen Blindengeld (809 Euro, entspricht laut ZBFS 85 Prozent der Blindenhilfe) für Erwachsene ein Wert von rund 950 Euro monatlich im Juli 2026. Konkrete Beträge bitte beim zuständigen Träger erfragen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Überörtlicher Träger der Sozialhilfe beziehungsweise Sozialamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Gesundheit und Pflege, Soziales |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Blindheit im Sinne des Paragraphen 72 SGB XII (Gesamtsehschärfe höchstens ein Fünfzigstel oder gleichzuachtende Sehstörung)
- Keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften
- Einsatz von Einkommen und Vermögen nach den erhöhten Grenzen des Elften Kapitels SGB XII
- Nachweis durch augenärztliches Gutachten

## Kombinierbarkeit

Auf die Blindenhilfe wird Landesblindengeld angerechnet, so dass in der Regel nur die Differenz gezahlt wird. Leistungen der Pflegeversicherung werden angerechnet: bei Pflegegrad 2 mit 50 Prozent des Pflegegeldes, bei den Pflegegraden 3, 4 und 5 mit 40 Prozent des Pflegegeldes des Pflegegrades 3, höchstens jedoch mit der Hälfte der Blindenhilfe. Bei Aufenthalt in einer Einrichtung mindert sie sich um die öffentlich getragenen Aufenthaltskosten, höchstens um 50 Prozent.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Blindenhilfe nach Paragraph 72 SGB XII beantragen?

Blindenhilfe nach Paragraph 72 SGB XII richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Blindheit im Sinne des Paragraphen 72 SGB XII (Gesamtsehschärfe höchstens ein Fünfzigstel oder gleichzuachtende Sehstörung)

### Wo gilt Blindenhilfe nach Paragraph 72 SGB XII?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Blindenhilfe nach Paragraph 72 SGB XII vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Blindenhilfe nach Paragraph 72 SGB XII mit anderen Förderungen kombinieren?

Auf die Blindenhilfe wird Landesblindengeld angerechnet, so dass in der Regel nur die Differenz gezahlt wird. Leistungen der Pflegeversicherung werden angerechnet: bei Pflegegrad 2 mit 50 Prozent des Pflegegeldes, bei den Pflegegraden 3, 4 und 5 mit 40 Prozent des Pflegegeldes des Pflegegrades 3, höchstens jedoch mit der Hälfte der Blindenhilfe. Bei Aufenthalt in einer Einrichtung mindert sie sich um die öffentlich getragenen Aufenthaltskosten, höchstens um 50 Prozent. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Blindenhilfe nach Paragraph 72 SGB XII?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/72.html
- Antragstellung: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/72.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/blindenhilfe-nach-paragraph-72-sgb-xii-ueberoertlicher-traeger-der-sozialhilfe-beziehungsw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/blindenhilfe-nach-paragraph-72-sgb-xii-ueberoertlicher-traeger-der-sozialhilfe-beziehungsw
