# Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII

Blinde Menschen erhalten Blindenhilfe zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderem Recht bekommen. Der Betrag ist im Gesetz als Ausgangswert für 2004 festgelegt und veraendert sich seither jeweils in dem Umfang, in dem sich der aktuelle Rentenwert aendert; der aktuelle Betrag ist beim Sozialhilfeträger zu erfragen. Für Menschen unter 18 Jahren gilt ein niedrigerer Satz. Leistungen der Pflegeversicherung werden teilweise angerechnet, bei stationaerer Unterbringung verringert sich die Hilfe.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Oertliche und überoertliche Träger der Sozialhilfe |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Blindheit im Sinne von Paragraf 72 Absatz 5 SGB XII
- Keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften, insbesondere kein Landesblindengeld in gleicher Höhe
- Antrag beim zuständigen Träger der Sozialhilfe
- Einkommens- und Vermögensprüfung nach dem SGB XII

## Kombinierbarkeit

Landesblindengeld wird angerechnet; neben der Blindenhilfe wird keine Hilfe zur Pflege wegen Blindheit ausserhalb von Einrichtungen gewährt

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII beantragen?

Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Blindheit im Sinne von Paragraf 72 Absatz 5 SGB XII

### Wo gilt Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII mit anderen Förderungen kombinieren?

Landesblindengeld wird angerechnet; neben der Blindenhilfe wird keine Hilfe zur Pflege wegen Blindheit ausserhalb von Einrichtungen gewährt Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__72.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__72.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/blindenhilfe-nach-paragraf-72-sgb-xii-oertliche-und-ueberoertliche-traeger-der-sozialhilfe
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/blindenhilfe-nach-paragraf-72-sgb-xii-oertliche-und-ueberoertliche-traeger-der-sozialhilfe
