# Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen bekommen laut Familienportal 15 Euro monatlich für Sportverein, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder Museumsbesuche (Stand der abgerufenen Seite). Berechtigt sind Familien mit Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag läuft über das Jobcenter oder die Kommune, oft wird direkt an den Verein gezahlt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 15 Euro |
| Mindestbetrag | 15 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Soziales, Sozialleistung |
| Frist | Antrag vor oder während der Teilnahme stellen, die Kommunen legen die Rückwirkung unterschiedlich aus. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kind ist unter 18 Jahre alt
- Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen
- Nachweis der Aktivität, zum Beispiel Vereinsbestätigung oder Kursanmeldung
- Antrag beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde oder Landkreis

## Kombinierbarkeit

Wird nicht als Einkommen auf Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag angerechnet. Nicht genutzte Monatsbeträge können bei vielen Trägern innerhalb des Bewilligungszeitraums angespart werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragen?

Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Kind ist unter 18 Jahre alt

### Wie viel Geld gibt es bei Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben?

Der genannte Höchstbetrag von 15 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragen?

Antrag vor oder während der Teilnahme stellen, die Kommunen legen die Rückwirkung unterschiedlich aus. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben mit anderen Förderungen kombinieren?

Wird nicht als Einkommen auf Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag angerechnet. Nicht genutzte Monatsbeträge können bei vielen Trägern innerhalb des Bewilligungszeitraums angespart werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
- Antragstellung: https://www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bildung-und-teilhabe-teilhabe-am-sozialen-und-kulturellen-leben-jobcenter-bei-buergergeldb
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bildung-und-teilhabe-teilhabe-am-sozialen-und-kulturellen-leben-jobcenter-bei-buergergeldb
