# Bildung und Teilhabe: Schuelerbeförderung

Die Kosten für Bus und Bahn zur Schule werden für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen vollständig übernommen, wenn kein anderer Träger dafuer aufkommt. Laut Familienportal werden die tatsaechlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag geht an das Jobcenter oder an Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Bildung, Familie, Sozialleistung |
| Frist | Vor Beginn des Schuljahres beziehungsweise vor dem Ticketkauf beantragen. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Schuelerin oder Schueler bis 25 Jahre ohne Ausbildungsvergütung
- Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Schulweg noetig
- Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen
- Keine vorrangige Kostenübernahme durch Land oder Schulträger
- Antrag beim Jobcenter oder der Kommune

## Kombinierbarkeit

Nachrangig gegenueber landesrechtlichen Schuelerbeförderungsregelungen. Wird nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen angerechnet.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bildung und Teilhabe: Schuelerbeförderung beantragen?

Bildung und Teilhabe: Schuelerbeförderung richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Schuelerin oder Schueler bis 25 Jahre ohne Ausbildungsvergütung

### Wo gilt Bildung und Teilhabe: Schuelerbeförderung?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bildung und Teilhabe: Schuelerbeförderung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bildung und Teilhabe: Schuelerbeförderung beantragen?

Vor Beginn des Schuljahres beziehungsweise vor dem Ticketkauf beantragen. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bildung und Teilhabe: Schuelerbeförderung mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachrangig gegenueber landesrechtlichen Schuelerbeförderungsregelungen. Wird nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen angerechnet. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bildung und Teilhabe: Schuelerbeförderung?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
- Antragstellung: https://www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bildung-und-teilhabe-schuelerbefoerderung-jobcenter-bei-buergergeldbezug-sonst-stadt-gemei
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bildung-und-teilhabe-schuelerbefoerderung-jobcenter-bei-buergergeldbezug-sonst-stadt-gemei
