# Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf

Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit geringem Einkommen erhalten laut Familienportal des Bundes 195 Euro pro Schuljahr für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportsachen, aufgeteilt in 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Halbjahr (Stand der abgerufenen Seite). Anspruch besteht, wenn die Eltern oder das Kind Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Antrag beim Jobcenter oder bei der Kommune.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 195 Euro |
| Mindestbetrag | 195 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Bildung, Familie, Sozialleistung |
| Frist | Antrag möglichst zu Beginn des Schulhalbjahres stellen, die Auszahlung erfolgt zum ersten und zweiten Halbjahr. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung
- Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen durch Eltern oder Kind
- Bildungsleistungen bis zum 25. Lebensjahr bei Schulbesuch
- Antrag beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde oder Landkreis

## Kombinierbarkeit

Wird zusätzlich zu Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt und nicht als Einkommen angerechnet. Bei Bürgergeldbezug wird die Leistung in der Regel automatisch mit erfasst.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf beantragen?

Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung

### Wie viel Geld gibt es bei Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf?

Der Höchstbetrag beträgt 195 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf beantragen?

Antrag möglichst zu Beginn des Schulhalbjahres stellen, die Auszahlung erfolgt zum ersten und zweiten Halbjahr. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf mit anderen Förderungen kombinieren?

Wird zusätzlich zu Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt und nicht als Einkommen angerechnet. Bei Bürgergeldbezug wird die Leistung in der Regel automatisch mit erfasst. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
- Antragstellung: https://www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bildung-und-teilhabe-persoenlicher-schulbedarf-jobcenter-bei-buergergeldbezug-sonst-stadt
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bildung-und-teilhabe-persoenlicher-schulbedarf-jobcenter-bei-buergergeldbezug-sonst-stadt
