# Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach Paragraf 64 Absatz 3 AO

Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt nicht 50.000 Euro im Jahr, unterliegen die zugehoerigen Besteuerungsgrundlagen nicht der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Damit bleiben etwa Vereinsfeste, Bandenwerbung oder ein Vereinsheim mit Bewirtung unterhalb dieser Freigrenze körperschaft- und gewerbesteuerfrei. Massgeblich sind die Bruttoeinnahmen, nicht der Gewinn. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Bereich steuerpflichtig.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Höchstbetrag | 50.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine |
| Themen | Ehrenamt, Sonstiges |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Steuerbegünstigte Körperschaft nach Paragraf 51 folgende AO
- Bruttoeinnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe zusammen höchstens 50.000 Euro im Jahr
- Zweckbetriebe zählen nicht mit
- Getrennte Aufzeichnung der vier Vereinssphaeren

## Kombinierbarkeit

Freibetrag nach Paragraf 24 KStG

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach Paragraf 64 Absatz 3 AO beantragen?

Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach Paragraf 64 Absatz 3 AO richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Steuerbegünstigte Körperschaft nach Paragraf 51 folgende AO

### Wie viel Geld gibt es bei Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach Paragraf 64 Absatz 3 AO?

Der Höchstbetrag beträgt 50.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach Paragraf 64 Absatz 3 AO?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach Paragraf 64 Absatz 3 AO vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach Paragraf 64 Absatz 3 AO beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach Paragraf 64 Absatz 3 AO mit anderen Förderungen kombinieren?

Freibetrag nach Paragraf 24 KStG Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach Paragraf 64 Absatz 3 AO?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__64.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__64.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/besteuerungsgrenze-fuer-wirtschaftliche-geschaeftsbetriebe-nach-paragraf-64-absatz-3-ao-bu
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/ehrenamt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/besteuerungsgrenze-fuer-wirtschaftliche-geschaeftsbetriebe-nach-paragraf-64-absatz-3-ao-bu
