# Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete (§ 61 AsylG)

Während der Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung dürfen Asylsuchende nicht erwerbstaetig sein. Danach kann die Erwerbstätigkeit in der Regel drei Monate nach Registrierung des Asylantrags erlaubt werden, wenn das Verfahren läuft und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. In Dublin-Faellen und bei bereits in einem anderen EU-Staat gewährtem Schutz beträgt die Wartezeit sechs Monate. Geduldeten soll nach mindestens sechs Monaten Duldung die Erwerbstätigkeit erlaubt werden, sofern keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a und § 29b AsylG dürfen während des Verfahrens nicht arbeiten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ausländerbehörde mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Zuwanderung und Integration, Personal, Sonstiges |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kein Aufenthalt mehr in einer Aufnahmeeinrichtung
- Ablauf der Wartezeit von drei bzw. sechs Monaten
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, soweit nicht per Rechtsverordnung entbehrlich
- Kein Ausschluss wegen sicherem Herkunftsstaat oder beschleunigtem Verfahren

## Kombinierbarkeit

Mit Aufnahme einer Erwerbstätigkeit entfällt die Pflicht zur Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG. Das erzielte Einkommen wird nach § 7 AsylbLG auf die Leistungen angerechnet, wobei 25 Prozent anrechnungsfrei bleiben, höchstens 50 Prozent der massgeblichen Bedarfsstufe.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Aufenthaltsstatus
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete (§ 61 AsylG) beantragen?

Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete (§ 61 AsylG) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Kein Aufenthalt mehr in einer Aufnahmeeinrichtung

### Wo gilt Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete (§ 61 AsylG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete (§ 61 AsylG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete (§ 61 AsylG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Mit Aufnahme einer Erwerbstätigkeit entfällt die Pflicht zur Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG. Das erzielte Einkommen wird nach § 7 AsylbLG auf die Leistungen angerechnet, wobei 25 Prozent anrechnungsfrei bleiben, höchstens 50 Prozent der massgeblichen Bedarfsstufe. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete (§ 61 AsylG)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__61.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__61.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/beschaeftigungserlaubnis-fuer-asylsuchende-und-geduldete-61-asylg-auslaenderbehoerde-mit-z
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/migration

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/beschaeftigungserlaubnis-fuer-asylsuchende-und-geduldete-61-asylg-auslaenderbehoerde-mit-z
