# Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)

Ausreisepflichtige Personen und ihre Ehe- oder Lebenspartner erhalten in der Regel eine Duldung für 30 Monate, wenn sie seit mindestens zwölf Monaten sozialversicherungspflichtig mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt sind und ihren Lebensunterhalt sowohl in den letzten zwölf Monaten als auch bei Antragstellung durch diese Beschäftigung sichern. Erforderlich sind außerdem hinreichende mündliche Deutschkenntnisse, eine geklaerte Identität, eine Mindestdauer der vorherigen Duldung, keine einschlaegigen Verurteilungen und die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs. Zuständig ist die oertliche Ausländerbehörde.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ausländerbehörde |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer, Unternehmen |
| Themen | Zuwanderung und Integration, Personal, Sonstiges |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden
- Lebensunterhalt durch diese Beschäftigung gesichert, in den letzten zwölf Monaten und bei Antragstellung
- Hinreichende mündliche Deutschkenntnisse
- Geklaerte Identität, keine einschlaegigen Verurteilungen, erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs

## Kombinierbarkeit

Eine Beschäftigungsduldung berechtigt nach § 62 EStG zum Kindergeld. Sie eroeffnet den Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG bei nachhaltiger Integration.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Aufenthaltsstatus
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) beantragen?

Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) richtet sich an Privatpersonen, Arbeitnehmer und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden

### Wo gilt Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Eine Beschäftigungsduldung berechtigt nach § 62 EStG zum Kindergeld. Sie eroeffnet den Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG bei nachhaltiger Integration. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60d.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60d.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/beschaeftigungsduldung-60d-aufenthg-auslaenderbehoerde
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/migration

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/beschaeftigungsduldung-60d-aufenthg-auslaenderbehoerde
