# Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG (Basiskurse B1, B2, C1)

Die Berufssprachkurse sind das bundesweite Angebot zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung und bauen auf dem Integrationskurs auf. Es gibt Zertifikatskurse auf den Niveaustufen A2, B1, B2, C1 und C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Teilnahme ist grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 20000 Euro bzw. 40000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, ein Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten kostet damit höchstens 1024 Euro. Die Teilnahmeberechtigung stellt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit aus, Beschäftigte und Selbständige beantragen sie direkt beim BAMF.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über Agentur für Arbeit, Jobcenter oder BAMF |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Zuwanderung und Integration, Bildung, Personal |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Abgeschlossener Integrationskurs oder nachgewiesenes Sprachniveau, bei bestimmten Kursen auch niedrigere Stufen
- Arbeitsmarktbezug, also arbeitsuchend, im Leistungsbezug, in Ausbildung, beschäftigt oder in einem Anerkennungsverfahren
- Teilnahmeberechtigung von Agentur für Arbeit, Jobcenter oder BAMF
- Anmeldung bei einem zugelassenen Kursträger

## Kombinierbarkeit

Wer Bürgergeld bezieht, kann vom Jobcenter nach § 45a Absatz 2 AufenthG zur Teilnahme verpflichtet werden. Der Kostenbeitrag entfällt bei Leistungsbezug. Der Kurs kann mit einer Beschäftigung oder Ausbildung kombiniert werden, Arbeitgeber können den Kostenbeitrag übernehmen.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Aufenthaltsstatus
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG (Basiskurse B1, B2, C1) beantragen?

Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG (Basiskurse B1, B2, C1) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Abgeschlossener Integrationskurs oder nachgewiesenes Sprachniveau, bei bestimmten Kursen auch niedrigere Stufen

### Wo gilt Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG (Basiskurse B1, B2, C1)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG (Basiskurse B1, B2, C1) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG (Basiskurse B1, B2, C1) mit anderen Förderungen kombinieren?

Wer Bürgergeld bezieht, kann vom Jobcenter nach § 45a Absatz 2 AufenthG zur Teilnahme verpflichtet werden. Der Kostenbeitrag entfällt bei Leistungsbezug. Der Kurs kann mit einer Beschäftigung oder Ausbildung kombiniert werden, Arbeitgeber können den Kostenbeitrag übernehmen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG (Basiskurse B1, B2, C1)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf-node.html
- Antragstellung: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf-node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/berufssprachkurse-nach-45a-aufenthg-basiskurse-b1-b2-c1-bundesamt-fuer-migration-und-fluec
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/migration

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/berufssprachkurse-nach-45a-aufenthg-basiskurse-b1-b2-c1-bundesamt-fuer-migration-und-fluec
