# Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach DeuFöV)

Berufssprachkurse bauen auf dem Integrationskurs auf und vermitteln berufsbezogenes Deutsch, mit Basiskursen von A2 bis C2 und Spezialkursen für Gesundheitsberufe, gewerblich-technische und kaufmännische Bereiche. Die Teilnahme ist in der Regel kostenfrei. Nur wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro hat, bei gemeinsamer Veranlagung über 40.000 Euro, zahlt laut BAMF 2,56 Euro je Unterrichtseinheit, bei einem 400-Stunden-Kurs also rund 1.024 Euro. Nach bestandener Prüfung können 50 Prozent des gezahlten Beitrags zurückerstattet werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Berechtigungsschein von Jobcenter oder Agentur für Arbeit |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Zuwanderung und Integration, Bildung, Personal, Sozialleistung |
| Frist | Erstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags nur nach erfolgreicher Prüfung und auf gesonderten Antrag. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Abgeschlossener Integrationskurs oder nachgewiesenes Sprachniveau B1
- Arbeitsuchend gemeldet, Leistungsbezug nach SGB II oder SGB III, in Ausbildung, im Anerkennungsverfahren oder beschäftigt mit unzureichenden Deutschkenntnissen
- Berechtigungsschein von Jobcenter, Agentur für Arbeit oder BAMF
- Anmeldung direkt beim Kursträger, Kurssuche über KURSNET

## Kombinierbarkeit

Baut auf dem Integrationskurs auf. Kostenbeitrag nur oberhalb der genannten Einkommensgrenzen, sonst kostenfrei. Kann parallel zu Bürgergeld oder Arbeitslosengeld laufen.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Aufenthaltsstatus
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach DeuFöV) beantragen?

Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach DeuFöV) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Abgeschlossener Integrationskurs oder nachgewiesenes Sprachniveau B1

### Wo gilt Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach DeuFöV)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach DeuFöV) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach DeuFöV) beantragen?

Erstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags nur nach erfolgreicher Prüfung und auf gesonderten Antrag. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach DeuFöV) mit anderen Förderungen kombinieren?

Baut auf dem Integrationskurs auf. Kostenbeitrag nur oberhalb der genannten Einkommensgrenzen, sonst kostenfrei. Kann parallel zu Bürgergeld oder Arbeitslosengeld laufen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach DeuFöV)?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf-node.html
- Antragstellung: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf-node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/berufsbezogene-deutschsprachfoerderung-berufssprachkurse-nach-deufoev-bundesamt-fuer-migra
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/migration

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/berufsbezogene-deutschsprachfoerderung-berufssprachkurse-nach-deufoev-bundesamt-fuer-migra
