# Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung (Weiterbildungsscheck)

Zuschuss zu individuellen berufsbezogenen Weiterbildungen für Beschäftigte mit Wohnsitz in Sachsen. Gefördert werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten, bei geringfügig Beschäftigten 80 Prozent, maximal 4.500 EUR. Wegen der Haushaltslage wurden im Doppelhaushalt 2025/2026 keine weiteren Mittel bereitgestellt, die Förderung ist derzeit ausgesetzt.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 4.500 Euro |
| Mindestbetrag | 700 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Privatpersonen |
| Themen | Bildung, Personal |
| Frist | Derzeit ausgesetzt, keine Antragstellung im Doppelhaushalt 2025/2026 möglich |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bestehendes Beschäftigungsverhältnis, Auszubildende sind ausgeschlossen
- Hauptwohnsitz in Sachsen
- Bruttomonatseinkommen höchstens 3.700 EUR
- Gesamtkosten der Weiterbildung mindestens 700 EUR
- Reise- und Übernachtungskosten sind nicht förderfähig
- Antragstellung elektronisch über das Förderportal mit digitaler Signatur über Verimi
- Verwendungsnachweis innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung mit anderen Weiterbildungsprogrammen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung (Weiterbildungsscheck) beantragen?

Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung (Weiterbildungsscheck) richtet sich an Arbeitnehmer und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bestehendes Beschäftigungsverhältnis, Auszubildende sind ausgeschlossen

### Wie viel Geld gibt es bei Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung (Weiterbildungsscheck)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 4.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung (Weiterbildungsscheck)?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung (Weiterbildungsscheck) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung (Weiterbildungsscheck) beantragen?

Derzeit ausgesetzt, keine Antragstellung im Doppelhaushalt 2025/2026 möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung (Weiterbildungsscheck) mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung mit anderen Weiterbildungsprogrammen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung (Weiterbildungsscheck)?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung (Weiterbildungsscheck) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-individuell-berufsbezogene-weiterbildung
- Antragstellung: https://portal.sab.sachsen.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/berufliche-weiterbildung-individuell-berufsbezogene-weiterbildung-weiterbildungsscheck-sae
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/berufliche-weiterbildung-individuell-berufsbezogene-weiterbildung-weiterbildungsscheck-sae
