# Berliner Innovationsfachkräfte

Lohnkostenzuschuss für die Einstellung von Hochschul- oder Fachhochschulabsolventen für Innovationsvorhaben in Berliner Unternehmen. Gefördert wurden bis zu 50 Prozent der Bruttolohnkosten, maximal 20.000 Euro je Person und Jahr bei einem gedeckelten Gehalt von 40.000 Euro, über 12 Monate. Die Einreichung neuer Anträge ist seit 20.11.2024 nicht mehr möglich.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 20.000 Euro |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Personal, Forschung |
| Frist | Keine Antragstellung mehr möglich seit 20.11.2024 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Technologieorientiertes KMU oder nicht-technisches KMU mit technologieintensivem Vorhaben, mindestens ein Standort in Berlin
- Neue Entwicklungstätigkeit, kein Ersatz bestehender Stellen
- Innovationsfachkraft ist Hochschul- oder Fachhochschulabsolvent
- Arbeitsvertrag erst nach Antragstellung abgeschlossen
- Teilzeit mindestens 50 Prozent, befristete Verträge mindestens 24 Monate
- Hauptarbeitsort Berlin, höchstens zwei Innovationsfachkräfte gleichzeitig

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Berliner Innovationsfachkräfte beantragen?

Berliner Innovationsfachkräfte richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Technologieorientiertes KMU oder nicht-technisches KMU mit technologieintensivem Vorhaben, mindestens ein Standort in Berlin

### Wie viel Geld gibt es bei Berliner Innovationsfachkräfte?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 20.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Berliner Innovationsfachkräfte?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Berliner Innovationsfachkräfte vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Berliner Innovationsfachkräfte beantragen?

Keine Antragstellung mehr möglich seit 20.11.2024 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Berliner Innovationsfachkräfte?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Berliner Innovationsfachkräfte noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berliner-innovationsfachkraefte.html
- Antragstellung: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berliner-innovationsfachkraefte.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/berliner-innovationsfachkraefte-ibb-business-team-gmbh-im-auftrag-des-landes-berlin
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/personal
- Alles zur Förderung in Berlin: https://antragio.com/bundesland/berlin

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/berliner-innovationsfachkraefte-ibb-business-team-gmbh-im-auftrag-des-landes-berlin
