# Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unterstützt Kommunen und Energiegenossenschaften dabei, Wind- und Solarparks in kommunaler Hand oder in Bürgerhand zu entwickeln, statt Flächen ausschließlich an externe Projektierer zu vergeben. Sie erklärt außerdem die Pflichten aus dem Niedersächsischen Beteiligungsgesetz für Wind und Photovoltaik und stellt die Regelungen zur Akzeptanzabgabe und zur weiteren Beteiligung übersichtlich dar. Für Investitionen selbst ist die NBank als Investitions- und Förderbank des Landes zentrale Ansprechpartnerin für Bundes-, Landes- und EU-Förderprogramme.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH |
| Ebene | Land |
| Förderart | Beratung |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine, Unternehmen |
| Themen | Energie, Sonstiges |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kommune, Genossenschaft oder Projektinitiative in Niedersachsen
- Kontaktaufnahme mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen beantragen?

Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Kommune, Genossenschaft oder Projektinitiative in Niedersachsen

### Wo gilt Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/Gesetze/Nds-Beteiligungsgesetz_Wind-PV.php
- Antragstellung: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/Gesetze/Nds-Beteiligungsgesetz_Wind-PV.php
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/beratung-zu-kommunalen-wind-und-solarparks-der-klimaschutz-und-energieagentur-niedersachse
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/beratung-zu-kommunalen-wind-und-solarparks-der-klimaschutz-und-energieagentur-niedersachse
