# Begründung von Miet- und Belegungsbindungen Baden-Württemberg

Eigentümer bestehender Wohnungen können einen Zuschuss dafuer erhalten, dass sie ihre Wohnungen neu an Miet- und Belegungsbindungen binden. Die L-Bank staffelt den Zuschuss je Quadratmeter Wohnfläche nach Bindungsdauer: 350 Euro bei 10 Jahren, 475 Euro bei 15 Jahren, 870 Euro bei 25 Jahren, 1.045 Euro bei 30 Jahren und 1.390 Euro bei 40 Jahren. Für energieeffiziente und barrierefreie Wohnungen kommen Boni hinzu. Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Gemeinden, öffentliche Träger und Privatpersonen; sanierungsbedürftige Wohnungen sind ausgeschlossen. Anträge gehen an die oertliche Wohnraumförderungsstelle, die sie an die L-Bank weiterleitet; die Mittel sind derzeit aufgebraucht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg, Antrag über die kommunale Wohnraumförderungsstelle |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 1.390 Euro |
| Mindestbetrag | 350 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen |
| Themen | Wohnen und Miete, Soziales |
| Frist | laufend, Fördermittel derzeit erschöpft, Wartezeit mindestens ein Jahr |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Wohnungen in gutem Zustand, keine sanierungsbedürftigen Wohnungen
- Neubauten müssen den Neubaustandard Plus erfuellen
- Angemessenes Verhältnis von Wohnungsgröße und Raumzahl
- Antrag über die kommunale Wohnraumförderungsstelle

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Begründung von Miet- und Belegungsbindungen Baden-Württemberg beantragen?

Begründung von Miet- und Belegungsbindungen Baden-Württemberg richtet sich an Vermieter, Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Wohnungen in gutem Zustand, keine sanierungsbedürftigen Wohnungen

### Wie viel Geld gibt es bei Begründung von Miet- und Belegungsbindungen Baden-Württemberg?

Der Höchstbetrag beträgt 1.390 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Begründung von Miet- und Belegungsbindungen Baden-Württemberg?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Begründung von Miet- und Belegungsbindungen Baden-Württemberg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Begründung von Miet- und Belegungsbindungen Baden-Württemberg beantragen?

laufend, Fördermittel derzeit erschöpft, Wartezeit mindestens ein Jahr Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Begründung von Miet- und Belegungsbindungen Baden-Württemberg?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/wohnungsunternehmen/begrundung-von-miet-und-belegungsbindungen.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/wohnungsunternehmen/begrundung-von-miet-und-belegungsbindungen.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/begruendung-von-miet-und-belegungsbindungen-baden-wuerttemberg-l-bank-baden-wuerttemberg-a
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/begruendung-von-miet-und-belegungsbindungen-baden-wuerttemberg-l-bank-baden-wuerttemberg-a
