# BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze

Das BAFA fördert die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen sowie den Anschluss daran mit einem Grundfördersatz von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung nach der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme stammt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 01.02.2027 sinkt die Höchstgrenze der ersten Wohneinheit alle sechs Monate um 750 Euro bis auf 22.000 Euro ab dem 01.08.2030.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Vermieter, Kommunen, Vereine, Selbstständige |
| Themen | Heizung, Energie, Sanierung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bestandsgebäude, Bauantrag oder Bauanzeige liegt mindestens fünf Jahre zurück
- Mindestens 65 Prozent der Wärmeerzeugung aus förderfähigen Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro brutto
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

## Kombinierbarkeit

Nicht mit dem KfW-Zuschuss 458 für dieselbe Maßnahme kombinierbar, wohl aber mit dem Ergänzungskredit 358/359 sowie mit Landes- und Kommunalprogrammen, solange die Gesamtförderung die Kosten nicht übersteigt. Nicht kombinierbar mit der Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze beantragen?

BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Vermieter, Kommunen, Vereine und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Bestandsgebäude, Bauantrag oder Bauanzeige liegt mindestens fünf Jahre zurück

### Wie viel Geld gibt es bei BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht mit dem KfW-Zuschuss 458 für dieselbe Maßnahme kombinierbar, wohl aber mit dem Ergänzungskredit 358/359 sowie mit Landes- und Kommunalprogrammen, solange die Gesamtförderung die Kosten nicht übersteigt. Nicht kombinierbar mit der Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html
- Antragstellung: https://fms.bafa.de/BafaFrame/beg_em
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/beg-einzelmassnahmen-anlagen-zur-waermeerzeugung-und-gebaeudenetze-bundesamt-fuer-wirtscha
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/heizung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/beg-einzelmassnahmen-anlagen-zur-waermeerzeugung-und-gebaeudenetze-bundesamt-fuer-wirtscha
