# Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, wird auf Antrag vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit. Der Beitrag beträgt laut Beitragsservice 18,36 Euro monatlich je Wohnung (Stand 2026), die Befreiung senkt ihn auf null. Es besteht ein Rechtsanspruch, die Befreiung wird aber nicht automatisch gewährt, sondern nur auf Antrag beim Beitragsservice mit Nachweis.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Studierende |
| Themen | Sozialleistung, Soziales |
| Frist | Keine feste Frist. Die Befreiung kann laut Beitragsservice bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bezug einer der genannten Leistungen: Grundsicherungsgeld nach SGB II, das der Beitragsservice inzwischen so nennt und als früheres Bürgergeld bezeichnet
- oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Bundesversorgungsgesetz
- oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, 4. Kapitel
- oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- oder Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege, Pflegegeld nach Landesrecht, Pflegezulage nach Lastenausgleichsgesetz
- Gut lesbare Kopie des Bewilligungsbescheids oder einer Behördenbescheinigung mit Name, Leistungsart und Leistungszeitraum
- Antrag online ausfuellen, ausdrucken und mit Nachweis an den Beitragsservice senden

## Kombinierbarkeit

Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder bis 25 Jahre in derselben Wohnung profitieren mit. Fällt die Sozialleistung weg, muss das dem Beitragsservice gemeldet werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen beantragen?

Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen richtet sich an Privatpersonen und Studierende. Zusätzlich gilt: Bezug einer der genannten Leistungen: Grundsicherungsgeld nach SGB II, das der Beitragsservice inzwischen so nennt und als früheres Bürgergeld bezeichnet

### Wo gilt Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen beantragen?

Keine feste Frist. Die Befreiung kann laut Beitragsservice bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen mit anderen Förderungen kombinieren?

Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder bis 25 Jahre in derselben Wohnung profitieren mit. Fällt die Sozialleistung weg, muss das dem Beitragsservice gemeldet werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/informationen/empfaenger-von-sozialleistungen
- Antragstellung: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/formulare/befreiung-oder-ermaessigung-beantragen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/befreiung-vom-rundfunkbeitrag-fuer-empfaengerinnen-und-empfaenger-von-sozialleistungen-ard
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/befreiung-vom-rundfunkbeitrag-fuer-empfaengerinnen-und-empfaenger-von-sozialleistungen-ard
