# Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung

Wer mit Haupt- und Nebenwohnung gemeldet ist, muss den Rundfunkbeitrag nur einmal zahlen. Auf Antrag wird die Nebenwohnung vom Beitrag befreit, sofern beide Wohnungen beim Beitragsservice auf den eigenen Namen angemeldet sind. Wichtig für Pendler, Studierende mit Zweitwohnung und Wochenendheimfahrer. Der Antrag läuft über ein eigenes Online-Formular des Beitragsservice.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Studierende, Arbeitnehmer |
| Themen | Wohnen und Miete, Sonstiges |
| Frist | Kein fester Stichtag, die Seite nennt keine ausdrückliche Rückwirkungsregel für die Nebenwohnung. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Melderechtliche Anmeldung mit Haupt- und Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt
- Beide Wohnungen sind beim Beitragsservice auf den Namen der antragstellenden Person angemeldet
- Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften mit gemeinsamer Hauptwohnung ist unerheblich, auf wessen Namen die Hauptwohnung läuft
- Nachweis: Meldebescheinigung für beide Wohnungen oder Kopie des Zweitwohnungssteuerbescheids mit Einzugsdatum und Namen

## Kombinierbarkeit

Die Befreiung gilt nur für die antragstellende Person selbst. Volljährige Mitbewohner der Nebenwohnung müssen sich separat anmelden und zahlen.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung beantragen?

Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung richtet sich an Privatpersonen, Studierende und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Melderechtliche Anmeldung mit Haupt- und Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt

### Wo gilt Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung beantragen?

Kein fester Stichtag, die Seite nennt keine ausdrückliche Rückwirkungsregel für die Nebenwohnung. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Befreiung gilt nur für die antragstellende Person selbst. Volljährige Mitbewohner der Nebenwohnung müssen sich separat anmelden und zahlen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/formulare/befreiung-nebenwohnung
- Antragstellung: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/formulare/befreiung-nebenwohnung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/befreiung-vom-rundfunkbeitrag-fuer-die-nebenwohnung-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservi
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/befreiung-vom-rundfunkbeitrag-fuer-die-nebenwohnung-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservi
