# Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs

Wer Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht oder aus anderen Gründen finanziell bedürftig ist, kann vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs befreit werden. Auch Beschäftigte können befreit werden, wenn ihr Bruttomonatsentgelt bestimmte, jährlich angepasste Grenzen nicht überschreitet; Kinder werden dabei berücksichtigt. Der Kurs ist dann für die Teilnehmenden kostenfrei. Der Antrag wird digital über das Bundesportal oder mit dem Formular 630.027r bei der zuständigen Regionalstelle gestellt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Bildung, Sozialleistung, Zuwanderung und Integration |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Teilnahmeberechtigung für einen Integrationskurs
- Bezug von Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe oder nachgewiesene finanzielle Bedürftigkeit
- Antrag auf Befreiung vor beziehungsweise während des Kurses

## Kombinierbarkeit

Fahrtkostenzuschuss zum Integrationskurs

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Aufenthaltsstatus
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs beantragen?

Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Teilnahmeberechtigung für einen Integrationskurs

### Wo gilt Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs mit anderen Förderungen kombinieren?

Fahrtkostenzuschuss zum Integrationskurs Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/TeilnahmeKosten/Titelab2005/titelab2005-node.html
- Antragstellung: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/TeilnahmeKosten/teilnahmekosten-node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/befreiung-vom-kostenbeitrag-zum-integrationskurs-bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/befreiung-vom-kostenbeitrag-zum-integrationskurs-bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge
