# Befreiung vom Kita-Beitrag nach Paragraf 90 SGB VIII

Eltern, die Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sind von den Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung befreit. Das ist ein bundesrechtlicher Anspruch nach Paragraf 90 SGB VIII, unabhängig von landesrechtlichen Beitragsfreiheiten. Zudem müssen die Träger die Beiträge nach Einkommen, Kinderzahl und Betreuungsumfang staffeln und über Erlassansprüche beraten. Zuständig ist das Jugendamt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jugendamt der Kommune bzw. örtlicher Träger der Jugendhilfe |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Familie, Bildung |
| Frist | Kein festes Fristdatum, Befreiung wirkt in der Regel ab Nachweis des Leistungsbezugs. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld
- Kind besucht Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege
- Nachweis des Leistungsbezugs beim Jugendamt

## Kombinierbarkeit

Tritt neben landesrechtliche Beitragsfreiheiten. Die Befreiung mindert keine anderen Sozialleistungen. Verpflegungskosten sind nicht erfasst, dafür greift die BuT-Mittagsverpflegung.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Befreiung vom Kita-Beitrag nach Paragraf 90 SGB VIII beantragen?

Befreiung vom Kita-Beitrag nach Paragraf 90 SGB VIII richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld

### Wie viel Geld gibt es bei Befreiung vom Kita-Beitrag nach Paragraf 90 SGB VIII?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Befreiung vom Kita-Beitrag nach Paragraf 90 SGB VIII?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Befreiung vom Kita-Beitrag nach Paragraf 90 SGB VIII vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Befreiung vom Kita-Beitrag nach Paragraf 90 SGB VIII beantragen?

Kein festes Fristdatum, Befreiung wirkt in der Regel ab Nachweis des Leistungsbezugs. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Befreiung vom Kita-Beitrag nach Paragraf 90 SGB VIII mit anderen Förderungen kombinieren?

Tritt neben landesrechtliche Beitragsfreiheiten. Die Befreiung mindert keine anderen Sozialleistungen. Verpflegungskosten sind nicht erfasst, dafür greift die BuT-Mittagsverpflegung. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Befreiung vom Kita-Beitrag nach Paragraf 90 SGB VIII?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/befreiung-vom-kita-beitrag-nach-paragraf-90-sgb-viii-jugendamt-der-kommune-bzw-oertlicher
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/befreiung-vom-kita-beitrag-nach-paragraf-90-sgb-viii-jugendamt-der-kommune-bzw-oertlicher
