# Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Paragraph 35 SGB XII)

Übernahme der tatsächlichen Miete und Heizkosten einschließlich zentraler Warmwasserversorgung für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, soweit die Aufwendungen angemessen sind. In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs gilt eine Karenzzeit, in der die tatsächlichen Unterkunftskosten voll übernommen werden. Nach Ablauf der Karenzzeit müssen unangemessene Kosten in der Regel binnen sechs Monaten gesenkt werden. Als unangemessen gelten insbesondere Aufwendungen, die mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die abstrakt angemessenen Kosten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt der Stadt oder des Landkreises |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Wohnen und Miete |
| Frist | Karenzzeit von einem Jahr ab Leistungsbeginn; sie verlängert sich um Monate ohne Leistungsbezug, eine neue Karenzzeit beginnt erst nach mindestens drei Jahren ohne Leistungsbezug |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Laufender Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII
- Nachweis der tatsächlichen Miet- und Heizkosten (Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung)
- Nach der Karenzzeit: Angemessenheit der Unterkunftskosten oder Bemühungen zur Kostensenkung

## Kombinierbarkeit

Wer Unterkunftskosten aus der Sozialhilfe erhält, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Die Heizkosten werden getrennt vom Regelbedarf übernommen; Warmwasser über dezentrale Erzeugung wird stattdessen als Mehrbedarf nach Paragraph 30 abgegolten.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Paragraph 35 SGB XII) beantragen?

Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Paragraph 35 SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Laufender Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII

### Wo gilt Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Paragraph 35 SGB XII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Paragraph 35 SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Paragraph 35 SGB XII) beantragen?

Karenzzeit von einem Jahr ab Leistungsbeginn; sie verlängert sich um Monate ohne Leistungsbezug, eine neue Karenzzeit beginnt erst nach mindestens drei Jahren ohne Leistungsbezug Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Paragraph 35 SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Wer Unterkunftskosten aus der Sozialhilfe erhält, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Die Heizkosten werden getrennt vom Regelbedarf übernommen; Warmwasser über dezentrale Erzeugung wird stattdessen als Mehrbedarf nach Paragraph 30 abgegolten. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Paragraph 35 SGB XII)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/35.html
- Antragstellung: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-für-den-Lebensunterhalt/leistungen-für-den-lebensunterhalt.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bedarfe-fuer-unterkunft-und-heizung-paragraph-35-sgb-xii-sozialamt-der-stadt-oder-des-land
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bedarfe-fuer-unterkunft-und-heizung-paragraph-35-sgb-xii-sozialamt-der-stadt-oder-des-land
