# Bayerisches Städtebauförderungsprogramm

Landesprogramm zur Förderung einer nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung in Bayern, das die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung umsetzt und um eigene Landesmittel ergänzt. Die Städtebauförderung ist seit 1971 ein zentrales Instrument für die Erneuerung von Stadt- und Ortskernen. Neben dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm besteht eine EU-Städtebauförderung. Schwerpunkte sind die Stärkung der Zentren, sozialer Zusammenhalt, Klimaschutz und die Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden; Bewilligungsstellen sind die Regierungen der Bezirke.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Bewilligung durch die Regierungen der Bezirke |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Sanierung, Wohnen und Miete, Kultur |
| Frist | jährliche Programmanmeldung bei der Regierung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller ist die Stadt oder Gemeinde
- Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Fördergebiet
- Abstimmung mit der zuständigen Bezirksregierung
- Kommunaler Eigenanteil erforderlich

## Kombinierbarkeit

Umsetzung der Bund-Länder-Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bayerisches Städtebauförderungsprogramm beantragen?

Bayerisches Städtebauförderungsprogramm richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsteller ist die Stadt oder Gemeinde

### Wo gilt Bayerisches Städtebauförderungsprogramm?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bayerisches Städtebauförderungsprogramm vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bayerisches Städtebauförderungsprogramm beantragen?

jährliche Programmanmeldung bei der Regierung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bayerisches Städtebauförderungsprogramm mit anderen Förderungen kombinieren?

Umsetzung der Bund-Länder-Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bayerisches Städtebauförderungsprogramm?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/index.php
- Antragstellung: https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/index.php
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bayerisches-staedtebaufoerderungsprogramm-bayerisches-staatsministerium-fuer-wohnen-bau-un
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bayerisches-staedtebaufoerderungsprogramm-bayerisches-staatsministerium-fuer-wohnen-bau-un
