# Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen, die neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen entwickeln. Förderfähig sind Personalkosten in Forschung und Entwicklung, Geraete, Auftragsforschung und Patentkosten. Konzeptvorhaben werden mit bis zu 35 Prozent und maximal rund 26.000 Euro gefördert, Entwicklungsvorhaben mit bis zu 45 Prozent.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Bayern Innovativ |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 150.000 Euro |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Gründung, Forschung |
| Frist | laufende elektronische Antragstellung, keine festen Stichtage |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Unternehmen juenger als sechs Jahre
- In der Regel weniger als 10 Beschäftigte
- Geschäftsführende halten mindestens 50 Prozent der Anteile und arbeiten überwiegend im Vorhaben
- Technologisch und wirtschaftlich risikoreiches Vorhaben, Sitz in Bayern

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung derselben Kosten mit BayTP+ oder Innovationsgutschein

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) beantragen?

Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) richtet sich an Gründerinnen und Gründer, Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Unternehmen juenger als sechs Jahre

### Wie viel Geld gibt es bei Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 150.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) beantragen?

laufende elektronische Antragstellung, keine festen Stichtage Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung derselben Kosten mit BayTP+ oder Innovationsgutschein Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bayern-innovativ.de/en/geschaeftsfelder/projekttraeger/project-sponsor-bavaria/baytou/baytou-requirements/
- Antragstellung: https://www.bayern-innovativ.de/en/geschaeftsfelder/projekttraeger/project-sponsor-bavaria/baytou/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bayerisches-programm-zur-foerderung-technologieorientierter-unternehmensgruendungen-baytou
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bayerisches-programm-zur-foerderung-technologieorientierter-unternehmensgruendungen-baytou
