# Bayerisches Familiengeld

Monatliche Leistung von 250 Euro je Kind, ab dem dritten Kind 300 Euro, im 13. bis 36. Lebensmonat. Gezahlt wird unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Familiengeld mehr gewährt, das Programm läuft damit aus.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 300 Euro |
| Mindestbetrag | 250 Euro |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Soziales |
| Frist | Antrag ab drei Monate vor Vollendung des 13. Lebensmonats; keine Neufaelle für ab 2025 geborene Kinder |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kind geboren vor dem 1. Januar 2025
- Wohnsitz in Bayern
- Nur ein Elternteil kann die Leistung erhalten
- Wer Elterngeld in Bayern beantragt hat, braucht keinen gesonderten Antrag

## Kombinierbarkeit

Wird neben Kindergeld und Elterngeld gezahlt

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (16):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bayerisches Familiengeld beantragen?

Bayerisches Familiengeld richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Kind geboren vor dem 1. Januar 2025

### Wie viel Geld gibt es bei Bayerisches Familiengeld?

Der genannte Höchstbetrag von 300 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bayerisches Familiengeld?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bayerisches Familiengeld vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bayerisches Familiengeld beantragen?

Antrag ab drei Monate vor Vollendung des 13. Lebensmonats; keine Neufaelle für ab 2025 geborene Kinder Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bayerisches Familiengeld mit anderen Förderungen kombinieren?

Wird neben Kindergeld und Elterngeld gezahlt Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bayerisches Familiengeld?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/familiengeld/
- Antragstellung: https://www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/familiengeld/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bayerisches-familiengeld-zentrum-bayern-familie-und-soziales-zbfs
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bayerisches-familiengeld-zentrum-bayern-familie-und-soziales-zbfs
