# Bayerisches Blindengeld und Taubblindengeld

Monatliche Leistung nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen. Ab 1. Juli 2026 erhalten blinde Menschen 809 Euro und taubblinde Menschen 1.618 Euro im Monat. Hochgradig Sehbehinderte bekommen 242,70 Euro, taubsehbehinderte Menschen 485,40 Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 1.618 Euro |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Soziales |
| Frist | laufende Antragstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Blindheit, hochgradige Sehbehinderung oder Taubblindheit nach den gesetzlichen Definitionen
- Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt in Bayern
- Keine gleichartige Leistung von anderer Stelle, etwa Unfallversicherung oder Versorgungsverwaltung
- Antrag kann formlos per E-Mail oder Telefon bei der ZBFS-Regionalstelle gestellt werden

## Kombinierbarkeit

Kuerzung bis 50 Prozent bei öffentlich finanzierter Heimunterbringung sowie Anrechnung bei Pflegegrad 2 bis 5

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (16):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (4):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bayerisches Blindengeld und Taubblindengeld beantragen?

Bayerisches Blindengeld und Taubblindengeld richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Blindheit, hochgradige Sehbehinderung oder Taubblindheit nach den gesetzlichen Definitionen

### Wie viel Geld gibt es bei Bayerisches Blindengeld und Taubblindengeld?

Der genannte Höchstbetrag von 1.618 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bayerisches Blindengeld und Taubblindengeld?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bayerisches Blindengeld und Taubblindengeld vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bayerisches Blindengeld und Taubblindengeld beantragen?

laufende Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bayerisches Blindengeld und Taubblindengeld mit anderen Förderungen kombinieren?

Kuerzung bis 50 Prozent bei öffentlich finanzierter Heimunterbringung sowie Anrechnung bei Pflegegrad 2 bis 5 Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bayerisches Blindengeld und Taubblindengeld?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 4 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.zbfs.bayern.de/menschen_mit_behinderung/bayerisches_blindengeld/
- Antragstellung: https://www.zbfs.bayern.de/menschen_mit_behinderung/bayerisches_blindengeld/antrag/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bayerisches-blindengeld-und-taubblindengeld-zentrum-bayern-familie-und-soziales-zbfs
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/soziales
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bayerisches-blindengeld-und-taubblindengeld-zentrum-bayern-familie-und-soziales-zbfs
