# Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Die Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen sowie kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen. Schwangere erhalten Beihilfen zu den üblichen Ausgaben rund um die Geburt, Familien eine finanzielle Hilfe zur Selbsthilfe. Bei Mehrlingsgeburten ist Unterstützung ab Drillingen möglich. Der Antrag läuft über anerkannte Beratungsstellen, zuständig ist das ZBFS.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Antrag über anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Soziales, Sozialleistung |
| Frist | Schwangere müssen den Antrag vor der Geburt des Kindes stellen. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Wohnsitz in Bayern
- Schwangerschaft in einer Notlage oder kinderreiche Familie beziehungsweise Alleinerziehende in besonderer Notlage
- Gesetzliche Leistungen müssen zuvor ausgeschöpft sein
- Schwangere müssen den Antrag vor der Geburt bei einer anerkannten Beratungsstelle stellen
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Landesstiftung

## Kombinierbarkeit

Die Landesstiftung leistet nachrangig, gesetzliche Leistungen wie Bürgergeld, Elterngeld oder Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind müssen zuerst ausgeschöpft werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind beantragen?

Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Wohnsitz in Bayern

### Wo gilt Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind beantragen?

Schwangere müssen den Antrag vor der Geburt des Kindes stellen. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Landesstiftung leistet nachrangig, gesetzliche Leistungen wie Bürgergeld, Elterngeld oder Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind müssen zuerst ausgeschöpft werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmas.bayern.de/schutz-ungeborenes-leben/stiftung/index.php
- Antragstellung: https://www.stmas.bayern.de/schutz-ungeborenes-leben/stiftung/index.php
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bayerische-landesstiftung-hilfe-fuer-mutter-und-kind-zentrum-bayern-familie-und-soziales-z
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bayerische-landesstiftung-hilfe-fuer-mutter-und-kind-zentrum-bayern-familie-und-soziales-z
