# Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)

Mit der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 stockt der Freistaat die Bundesförderung für den Gigabitausbau auf. Die Richtlinie stammt vom 15. Juli 2023 und wurde zuletzt am 15. April 2026 geaendert. Antragsberechtigt sind bayerische Kommunen, die bereits eine Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 erhalten. Frühere Programme wie Förderung Gigabit, Schnelles Internet und die Glasfaser- und WLAN-Richtlinie sind abgeloest. Es geht ausschließlich um Netzinfrastruktur; Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Digitales, Bayerisches Breitbandzentrum |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Digitalisierung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller ist eine bayerische Kommune
- Bewilligte Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0
- Beratung über das Bayerische Breitbandzentrum

## Kombinierbarkeit

Gigabitförderung des Bundes 2.0

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) beantragen?

Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsteller ist eine bayerische Kommune

### Wo gilt Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) mit anderen Förderungen kombinieren?

Gigabitförderung des Bundes 2.0 Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.schnelles-internet.bayern.de/kofinanzierung/richtlinie.html
- Antragstellung: https://www.schnelles-internet.bayern.de/kofinanzierung/richtlinie.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bayerische-kofinanzierungs-gigabitrichtlinie-2-0-kofgibitr-2-0-bayerisches-staatsministeri
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bayerische-kofinanzierungs-gigabitrichtlinie-2-0-kofgibitr-2-0-bayerisches-staatsministeri
