# Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Reine Landesförderung für den Gigabitausbau in bayerischen Gemeinden. Das Bayerische Breitbandzentrum stellt ausdrücklich fest: Die Bayerische Gigabitrichtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ausser Kraft getreten, eine Förderantragstellung ist daher nicht mehr möglich. Die Seite führt sie unter den bisherigen Förderprogrammen. Für neue Vorhaben kommt die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie zur Bundesförderung in Betracht.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat / Bayerisches Breitbandzentrum |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Digitalisierung, Sonstiges |
| Frist | ausgelaufen zum 31.12.2025, keine Antragstellung mehr möglich |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gemeinde, Gemeindezusammenschluss oder Gemeindeverband in Bayern
- Markterkundung und Auswahlverfahren nach Richtlinie
- Antragstellung war nur bis zum Ausserkrafttreten am 31.12.2025 möglich

## Kombinierbarkeit

Aktive Alternative ist die Kofinanzierung der Bundesförderung (KofGibitR 2.0)

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) beantragen?

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Gemeinde, Gemeindezusammenschluss oder Gemeindeverband in Bayern

### Wo gilt Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) beantragen?

ausgelaufen zum 31.12.2025, keine Antragstellung mehr möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) mit anderen Förderungen kombinieren?

Aktive Alternative ist die Kofinanzierung der Bundesförderung (KofGibitR 2.0) Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://schnelles-internet.bayern.de/foerderprogramme/gigabit/
- Antragstellung: https://schnelles-internet.bayern.de/foerderprogramme/gigabit/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bayerische-gigabitrichtlinie-baygibitr-bayerisches-staatsministerium-der-finanzen-und-fuer
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bayerische-gigabitrichtlinie-baygibitr-bayerisches-staatsministerium-der-finanzen-und-fuer
