# Bayerische Förderung von Wohnraum für Studierende

Bayern fördert die Schaffung von Wohnplätzen für Studierende mit leistungsfreien Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen. Gefördert werden bis zu 45.000 Euro je Wohnplatz bei 25-jähriger Bindung und bis zu 75.000 Euro je Wohnplatz bei 40-jähriger Bindung, entsprechend bis zu 45 beziehungsweise bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für bestimmte Apartments ist eine Erhöhung um bis zu 20.000 Euro je Platz möglich. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeerwerber, deren Vorhaben den Bedarf am Hochschulort deckt. Die Plätze sind bedürftigen Studierenden staatlicher oder anerkannter Hochschulen vorbehalten, bis zu 20 Prozent dürfen an Auszubildende gehen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Referat 31 |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 75.000 Euro |
| Mindestbetrag | 45.000 Euro |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Studierende, Unternehmen, Vereine, Kommunen |
| Themen | Wohnen und Miete, Bildung |
| Frist | Keine feste öffentliche Frist genannt, Kontaktaufnahme zur Beratung vor Vorhabensbeginn erforderlich. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Vorhaben zur Schaffung von Wohnplätzen für Studierende an einem bayerischen Hochschulort
- Grundstückseigentum, Erbbaurecht oder Gebäudeerwerb
- Belegungsbindung von 25 oder 40 Jahren
- Überlassung an bedürftige Studierende staatlicher oder anerkannter Hochschulen, höchstens 20 Prozent an Auszubildende
- vorherige Abstimmung und Antragstellung beim zuständigen Referat des Staatsministeriums

## Kombinierbarkeit

Wird aus Mitteln der Wohnraumförderung finanziert und ergänzt das Bund-Länder-Programm Junges Wohnen. Studierende können daneben BAföG oder Wohngeld beziehen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfuellt sind.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bayerische Förderung von Wohnraum für Studierende beantragen?

Bayerische Förderung von Wohnraum für Studierende richtet sich an Studierende, Unternehmen, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Vorhaben zur Schaffung von Wohnplätzen für Studierende an einem bayerischen Hochschulort

### Wie viel Geld gibt es bei Bayerische Förderung von Wohnraum für Studierende?

Der Höchstbetrag beträgt 75.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bayerische Förderung von Wohnraum für Studierende?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bayerische Förderung von Wohnraum für Studierende vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bayerische Förderung von Wohnraum für Studierende beantragen?

Keine feste öffentliche Frist genannt, Kontaktaufnahme zur Beratung vor Vorhabensbeginn erforderlich. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bayerische Förderung von Wohnraum für Studierende mit anderen Förderungen kombinieren?

Wird aus Mitteln der Wohnraumförderung finanziert und ergänzt das Bund-Länder-Programm Junges Wohnen. Studierende können daneben BAföG oder Wohngeld beziehen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfuellt sind. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bayerische Förderung von Wohnraum für Studierende?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/studierende/index.php
- Antragstellung: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/studierende/index.php
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bayerische-foerderung-von-wohnraum-fuer-studierende-bayerisches-staatsministerium-fuer-woh
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bayerische-foerderung-von-wohnraum-fuer-studierende-bayerisches-staatsministerium-fuer-woh
