# Bayerische Förderung von Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm

Bayern fördert den Bau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern mit einem staatlichen Darlehen zu 2,5 Prozent Zins und einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Ergänzend gibt es bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs sowie einen Mietzuschuss, der die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete von 5 bis 10 Euro je Quadratmeter ausgleicht. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Sozialbindung von 35 Jahren und dürfen nur zu zumutbaren Mieten für die Einkommensstufe I vermietet werden. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren sowie Wohnungsunternehmen mit mindestens 15 Prozent Eigenkapitaleinsatz.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Regierungen der sieben Regierungsbezirke sowie die Städte München, Nürnberg und Augsburg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Vermieter |
| Themen | Wohnen und Miete, Soziales |
| Frist | Ab dem Programmjahr 2027 erfolgt die Bewerbung über ein Jahresbauprogramm mit Bewerbungsfrist 15. Oktober 2026. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Neubau oder Erwerb bezahlbarer Miet- oder Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern in Bayern
- Sozialbindung von 35 Jahren und Vermietung zu zumutbaren Mieten an Haushalte der Einkommensstufe I
- mindestens 15 Prozent Eigenkapitaleinsatz und nachgewiesene Wirtschaftlichkeit
- Bewerbung über das Jahresbauprogramm ab dem Programmjahr 2027

## Kombinierbarkeit

Wird aus Landes- und Bundesmitteln der sozialen Wohnraumförderung finanziert. Mietende benoetigen für den Bezug in der Regel einen Wohnberechtigungsschein, können daneben Wohngeld oder Grundsicherungsgeld beziehen.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (18):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bayerische Förderung von Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragen?

Bayerische Förderung von Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Vereine, Privatpersonen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Neubau oder Erwerb bezahlbarer Miet- oder Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern in Bayern

### Wo gilt Bayerische Förderung von Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bayerische Förderung von Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bayerische Förderung von Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragen?

Ab dem Programmjahr 2027 erfolgt die Bewerbung über ein Jahresbauprogramm mit Bewerbungsfrist 15. Oktober 2026. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bayerische Förderung von Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm mit anderen Förderungen kombinieren?

Wird aus Landes- und Bundesmitteln der sozialen Wohnraumförderung finanziert. Mietende benoetigen für den Bezug in der Regel einen Wohnberechtigungsschein, können daneben Wohngeld oder Grundsicherungsgeld beziehen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bayerische Förderung von Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 18 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php
- Antragstellung: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bayerische-foerderung-von-mietwohnungen-im-bayerischen-wohnungsbauprogramm-regierungen-der
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bayerische-foerderung-von-mietwohnungen-im-bayerischen-wohnungsbauprogramm-regierungen-der
