# Baumschnittförderung Streuobst Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert den fachgerechten Schnitt von Streuobstbaeumen mit bis zu 18 Euro je Baum, Kommunen können freiwillig bis zu 10 Euro aufstocken. Antragsberechtigt sind Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen sowie Gruppen von mindestens drei Privatpersonen oder landwirtschaftlichen Betrieben, die Sammelanträge für 100 bis 1.000 Baeume stellen. Nach dem Schnitt gilt eine dreijährige Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot. Für die Förderperiode 2026 bis 2028 endete die Antragsfrist am 15. Juni 2026, neue Anträge sind derzeit nicht möglich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die Regierungspraesidien |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 18 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Vereine, Kommunen, Landwirtschaft, Privatpersonen |
| Themen | Natur und Umwelt, Landwirtschaft |
| Frist | Sammelanträge für die Förderperiode 2026 bis 2028 waren bis 15. Juni 2026 möglich |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Sammelantrag für 100 bis 1.000 Baeume
- Fachgerechter Schnitt jedes Baumes einmal im Förderzeitraum
- Dreijährige Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot
- Jährlicher Auszahlungsantrag

## Kombinierbarkeit

kommunale Zuschlaege von bis zu 10 Euro je Baum

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Baumschnittförderung Streuobst Baden-Württemberg beantragen?

Baumschnittförderung Streuobst Baden-Württemberg richtet sich an Vereine, Kommunen, Landwirtschaft und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Sammelantrag für 100 bis 1.000 Baeume

### Wie viel Geld gibt es bei Baumschnittförderung Streuobst Baden-Württemberg?

Der Höchstbetrag beträgt 18 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Baumschnittförderung Streuobst Baden-Württemberg?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Baumschnittförderung Streuobst Baden-Württemberg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Baumschnittförderung Streuobst Baden-Württemberg beantragen?

Sammelanträge für die Förderperiode 2026 bis 2028 waren bis 15. Juni 2026 möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Baumschnittförderung Streuobst Baden-Württemberg mit anderen Förderungen kombinieren?

kommunale Zuschlaege von bis zu 10 Euro je Baum Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Baumschnittförderung Streuobst Baden-Württemberg?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Foerderung+Baumschnitt_Streuobst
- Antragstellung: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Foerderung+Baumschnitt_Streuobst
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/baumschnittfoerderung-streuobst-baden-wuerttemberg-ministerium-fuer-ernaehrung-laendlichen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/baumschnittfoerderung-streuobst-baden-wuerttemberg-ministerium-fuer-ernaehrung-laendlichen
