# Baukindergeld (424)

Früherer Zuschuss für Familien und Alleinerziehende beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum, ausgezahlt in zehn Jahresraten. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Empfänger erhalten die Raten weiterhin automatisch zum Monatsende über die Auszahlungsdauer.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohneigentum, Familie |
| Frist | Antragstellung eingestellt |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Programm eingestellt, Neuanträge sind nicht mehr möglich
- Bestandsempfänger müssen die Immobilie weiterhin selbst bewohnen
- Mindestens 50 Prozent Miteigentumsanteil über den gesamten Auszahlungszeitraum
- Die Kinderzahl richtet sich nach dem Stand bei Antragstellung, späterer Auszug oder Volljährigkeit schadet nicht

## Kombinierbarkeit

Nachfolge im weiteren Sinne: Wohneigentum für Familien (300) und Jung kauft Alt (308)

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Geburtsurkunde der Kinder
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Baukindergeld (424) beantragen?

Baukindergeld (424) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Programm eingestellt, Neuanträge sind nicht mehr möglich

### Wo gilt Baukindergeld (424)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Baukindergeld (424) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Baukindergeld (424) beantragen?

Antragstellung eingestellt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Baukindergeld (424) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachfolge im weiteren Sinne: Wohneigentum für Familien (300) und Jung kauft Alt (308) Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Baukindergeld (424)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Baukindergeld (424) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/baukindergeld-424-kfw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohneigentum

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/baukindergeld-424-kfw
