# Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum

Förderung aus zinsvergünstigtem Darlehen und Zuschuss aus der Hamburger Eigenheimförderung für den Erstbezug oder Neubau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in einer Baugemeinschaft. Der Zinssatz ist für die ersten 15 Jahre festgeschrieben. Es gelten dieselben Zielgruppen wie in der Eigenheimförderung, also große Familien und Haushalte mit Schwerbehinderung. Konkrete Förderhöhen werden individuell ermittelt und sind nicht veröffentlicht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | IFB Hamburg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Hamburg |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohneigentum, Neubau |
| Frist | Laufende Antragstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Baugemeinschaft mit Vorhaben in Hamburg, Erstbezug
- Selbstnutzung des geschaffenen Wohneigentums
- Große Familie mit mindestens drei Kindern oder Haushaltsmitglied mit Grad der Behinderung von mindestens 80
- Einkommensgrenzen nach dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz
- Eigenleistung in der Regel 10 bis 20 Prozent der Gesamtkosten
- Antrag vor Baubeginn beziehungsweise vor Vertragsabschluss

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit weiteren IFB-Eigenheimprogrammen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum beantragen?

Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Baugemeinschaft mit Vorhaben in Hamburg, Erstbezug

### Wo gilt Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum?

Das Programm gilt in Hamburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum beantragen?

Laufende Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit weiteren IFB-Eigenheimprogrammen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/baugemeinschaften-mit-individuellem-eigentum
- Antragstellung: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/baugemeinschaften-mit-individuellem-eigentum
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/baugemeinschaften-mit-individuellem-eigentum-ifb-hamburg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohneigentum
- Alles zur Förderung in Hamburg: https://antragio.com/bundesland/hamburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/baugemeinschaften-mit-individuellem-eigentum-ifb-hamburg
