# Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat und ersetzt rund 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, bei kleinen Einkommen steigt die Ersatzrate bis auf 100 Prozent. Mit Geschwisterbonus liegt die Spanne bei 375 bis 1.980 Euro. Beantragt wird es bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes, in vielen Ländern digital über ElterngeldDigital.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Elterngeldstelle des Bundeslandes |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 1.800 Euro |
| Mindestbetrag | 300 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende |
| Themen | Familie, Sozialleistung |
| Frist | Der Antrag wirkt rückwirkend für maximal 3 Lebensmonate vor dem Monat des Antragseingangs. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Betreuung und Erziehung des Kindes im eigenen Haushalt
- Keine oder nur eine Erwerbstätigkeit von höchstens 32 Wochenstunden
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen unterhalb der Ausschlussgrenze von 175.000 Euro
- Insgesamt 14 Lebensmonate für Paare, davon mindestens 2 Monate je Elternteil
- Gleichzeitiger Bezug beider Eltern ist für einen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate möglich

## Kombinierbarkeit

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld angerechnet. Bei Bezug anderer Sozialleistungen bleiben 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro ElterngeldPlus als Elterngeldfreibetrag unangerechnet.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Basiselterngeld beantragen?

Basiselterngeld richtet sich an Privatpersonen, Arbeitnehmer, Selbstständige und Studierende. Zusätzlich gilt: Betreuung und Erziehung des Kindes im eigenen Haushalt

### Wie viel Geld gibt es bei Basiselterngeld?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Der genannte Höchstbetrag von 1.800 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Basiselterngeld?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Basiselterngeld vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Basiselterngeld beantragen?

Der Antrag wirkt rückwirkend für maximal 3 Lebensmonate vor dem Monat des Antragseingangs. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Basiselterngeld mit anderen Förderungen kombinieren?

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld angerechnet. Bei Bezug anderer Sozialleistungen bleiben 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro ElterngeldPlus als Elterngeldfreibetrag unangerechnet. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Basiselterngeld?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq
- Antragstellung: https://www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/basiselterngeld-elterngeldstelle-des-bundeslandes
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/basiselterngeld-elterngeldstelle-des-bundeslandes
