# BAföG für Studierende (Studierenden-BAföG)

Studierende an Hochschulen und Akademien erhalten laut bafoeg.de einen Bedarfssatz von 534 Euro bei Wohnen im Elternhaus und 855 Euro bei eigener Wohnung, jeweils zuzüglich 137 Euro Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag, also bis zu 992 Euro monatlich. Diese Sätze gelten für neue Bewilligungszeiträume ab 1. August 2024 bzw. laufende ab 1. Oktober 2024. Die Förderung besteht zur Hälfte aus Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinslosen Staatsdarlehen. Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks oder über BAföG Digital.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 992 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Studierende, Privatpersonen |
| Themen | Bildung, Sozialleistung |
| Frist | Förderung frühestens ab dem Antragsmonat, keine Rückwirkung. Weiterförderungsantrag rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraums stellen. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Studium an einer förderungsfähigen Hochschule oder Akademie
- Einhaltung der Altersgrenze und der Förderungshöchstdauer
- Einkommen und Vermögen unter den Freibeträgen, Elterneinkommen wird angerechnet
- Leistungsnachweis in der Regel nach dem vierten Fachsemester

## Kombinierbarkeit

Die Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, die Rückzahlung ist auf 77 Monatsraten von mindestens 130 Euro begrenzt, der Rest wird erlassen. Stipendien bis 300 Euro monatlich wie das Deutschlandstipendium werden nicht angerechnet. Bürgergeld ist neben BAföG in der Regel ausgeschlossen.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann BAföG für Studierende (Studierenden-BAföG) beantragen?

BAföG für Studierende (Studierenden-BAföG) richtet sich an Studierende und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Studium an einer förderungsfähigen Hochschule oder Akademie

### Wie viel Geld gibt es bei BAföG für Studierende (Studierenden-BAföG)?

Der genannte Höchstbetrag von 992 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt BAföG für Studierende (Studierenden-BAföG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich BAföG für Studierende (Studierenden-BAföG) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich BAföG für Studierende (Studierenden-BAföG) beantragen?

Förderung frühestens ab dem Antragsmonat, keine Rückwirkung. Weiterförderungsantrag rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraums stellen. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich BAföG für Studierende (Studierenden-BAföG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, die Rückzahlung ist auf 77 Monatsraten von mindestens 130 Euro begrenzt, der Rest wird erlassen. Stipendien bis 300 Euro monatlich wie das Deutschlandstipendium werden nicht angerechnet. Bürgergeld ist neben BAföG in der Regel ausgeschlossen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für BAföG für Studierende (Studierenden-BAföG)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/was-sind-bedarfssaetze-und-wie-hoch-sind-sie/was-sind-bedarfssaetze-und-wie-hoch-sind-sie_node.html
- Antragstellung: https://www.bafoeg-digital.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bafoeg-fuer-studierende-studierenden-bafoeg-amt-fuer-ausbildungsfoerderung-beim-studierend
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bafoeg-fuer-studierende-studierenden-bafoeg-amt-fuer-ausbildungsfoerderung-beim-studierend
