# BAföG für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG)

Ausbildungsförderung für den Besuch weiterführender allgemeinbildender Schulen ab Klasse 10, von Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendschulen und Kollegs. Die Bedarfssätze reichen von 276 Euro bei den Eltern wohnend bis 822 Euro auswärts wohnend, mit Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von 137 Euro bis zu 959 Euro. Schülerinnen und Schüler erhalten die Leistung in der Regel als Vollzuschuss.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, kommunale Ämter für Ausbildungsförderung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 959 Euro |
| Mindestbetrag | 276 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Bildung, Soziales |
| Frist | Laufend, Förderung frühestens ab dem Monat der Antragstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Besuch einer förderungsfähigen Schulform nach Paragraf 2 BAföG
- Bei allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen ohne abgeschlossene Berufsausbildung nur Förderung bei auswärtiger Unterbringung
- Eigenes Einkommen und Vermögen sowie Elterneinkommen unterhalb der Freibeträge
- Antrag beim örtlich zuständigen Amt für Ausbildungsförderung

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit Bildungskredit, nicht mit Berufsausbildungsbeihilfe für dieselbe Ausbildung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (16):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann BAföG für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG) beantragen?

BAföG für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Besuch einer förderungsfähigen Schulform nach Paragraf 2 BAföG

### Wie viel Geld gibt es bei BAföG für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG)?

Der Höchstbetrag beträgt 959 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt BAföG für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich BAföG für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich BAföG für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG) beantragen?

Laufend, Förderung frühestens ab dem Monat der Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich BAföG für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Bildungskredit, nicht mit Berufsausbildungsbeihilfe für dieselbe Ausbildung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für BAföG für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG)?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/was-sind-bedarfssaetze-und-wie-hoch-sind-sie/was-sind-bedarfssaetze-und-wie-hoch-sind-sie.html
- Antragstellung: https://www.bafoeg-digital.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bafoeg-fuer-schuelerinnen-und-schueler-schueler-bafoeg-bundesministerium-fuer-forschung-te
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bafoeg-fuer-schuelerinnen-und-schueler-schueler-bafoeg-bundesministerium-fuer-forschung-te
