# AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Nachruestung von Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die Fördersaetze liegen je nach Anlagentyp zwischen 40 und 70 Prozent und erhöhen sich um 10 Prozentpunkte bei Vorhaben aus Programmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Für Klaeranlagen gelten Höchstbeträge von 1.800 bis 3.600 Euro je Einwohnerwert.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Thüringer Aufbaubank (TAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 50.000 Euro |
| Gültig | Thüringen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Sonstiges, Natur und Umwelt |
| Frist | Programmanmeldung bis 15. Juni, Antragstellung bis 31. Dezember des Vorjahres |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger der Abwasserbeseitigung
- förderfähige Kosten mindestens 50.000 Euro
- technisch fundierte Planungsunterlagen
- kein Baubeginn vor Bewilligung
- wirtschaftlichste Lösung über Kostenvergleichsrechnung nachgewiesen

## Kombinierbarkeit

Kombination mit Kommunaldarlehen der TAB zur Finanzierung des Eigenanteils möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung beantragen?

AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger der Abwasserbeseitigung

### Wie viel Geld gibt es bei AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 50.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung?

Das Programm gilt in Thüringen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung beantragen?

Programmanmeldung bis 15. Juni, Antragstellung bis 31. Dezember des Vorjahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit Kommunaldarlehen der TAB zur Finanzierung des Eigenanteils möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/aw-foerderung-von-vorhaben-der-abwasserbeseitigung
- Antragstellung: https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/aw-foerderung-von-vorhaben-der-abwasserbeseitigung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/aw-foerderung-von-vorhaben-der-abwasserbeseitigung-thueringer-aufbaubank-tab
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Thüringen: https://antragio.com/bundesland/thueringen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/aw-foerderung-von-vorhaben-der-abwasserbeseitigung-thueringer-aufbaubank-tab
