# Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt (Paragraf 22b EEG)

Bürgerenergiegesellschaften erhalten für Windenergieanlagen an Land mit einer installierten Leistung bis einschließlich 18 Megawatt die EEG-Marktprämie, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen (Paragraf 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit Paragraf 22b EEG). Voraussetzung ist eine Bürgerenergiegesellschaft nach Paragraf 3 Nummer 15 EEG: mindestens 50 natürliche Personen als stimmberechtigte Mitglieder, mindestens 75 Prozent der Stimmrechte bei natürlichen Personen, die in einem Postleitzahlengebiet im Umkreis von 50 Kilometern um die Turmmitte gemeldet sind, kein Mitglied mit mehr als 10 Prozent der Stimmrechte, weitere Stimmrechte nur bei KMU oder kommunalen Gebietskörperschaften. Die Meldung muss spätestens drei Wochen nach Erteilung der BImSchG-Genehmigung bei der Bundesnetzagentur eingehen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesnetzagentur / Anschlussnetzbetreiber |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Kommunen, Landwirtschaft |
| Themen | Energie |
| Frist | laufend; Mitteilung an die Bundesnetzagentur spätestens drei Wochen nach Erteilung der BImSchG-Genehmigung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Mindestens 50 natürliche Personen als stimmberechtigte Mitglieder oder Anteilseigner
- Mindestens 75 Prozent der Stimmrechte bei natürlichen Personen mit Wohnsitz in einem Postleitzahlengebiet im Umkreis von 50 Kilometern um die Turmmitte
- Kein Mitglied hält mehr als 10 Prozent der Stimmrechte
- Stimmrechte, die nicht bei natürlichen Personen liegen, nur bei Kleinstunternehmen, KMU oder kommunalen Gebietskörperschaften
- Mitteilung an die Bundesnetzagentur unter Angabe der Registernummer spätestens drei Wochen nach Erteilung der BImSchG-Genehmigung
- Gesellschaft und ihre Mitglieder haben in den vorangegangenen drei Jahren keine weiteren Windenergieanlagen an Land in Betrieb genommen
- Nachweis der Voraussetzungen gegenüber dem Netzbetreiber zur Inbetriebnahme und danach alle fünf Jahre; sonst entfällt der Vergütungsanspruch
- Drei Jahre Sperrfrist für weitere EEG-Förderung derselben Technologie und keine Ausschreibungsteilnahme in diesem Zeitraum

## Kombinierbarkeit

Ausschluss von Geboten in EEG-Ausschreibungen nach Paragraf 36c EEG; kombinierbar mit der BAFA-Förderung von Bürgerenergiegesellschaften für Planungs- und Genehmigungskosten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt (Paragraf 22b EEG) beantragen?

Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt (Paragraf 22b EEG) richtet sich an Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Kommunen und Landwirtschaft. Zusätzlich gilt: Mindestens 50 natürliche Personen als stimmberechtigte Mitglieder oder Anteilseigner

### Wo gilt Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt (Paragraf 22b EEG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt (Paragraf 22b EEG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt (Paragraf 22b EEG) beantragen?

laufend; Mitteilung an die Bundesnetzagentur spätestens drei Wochen nach Erteilung der BImSchG-Genehmigung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt (Paragraf 22b EEG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Ausschluss von Geboten in EEG-Ausschreibungen nach Paragraf 36c EEG; kombinierbar mit der BAFA-Förderung von Bürgerenergiegesellschaften für Planungs- und Genehmigungskosten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt (Paragraf 22b EEG)?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__22b.html
- Antragstellung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/Wind_Onshore/start.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ausschreibungsfreie-eeg-foerderung-fuer-buergerenergiegesellschaften-bei-windenergie-an-la
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ausschreibungsfreie-eeg-foerderung-fuer-buergerenergiegesellschaften-bei-windenergie-an-la
